Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Bauabnahme: Nicht ohne meinen SachverstĂ€ndigen / So lĂ€sst sich die letzte HĂŒrde auf dem Weg ins Eigenheim sicher nehmen

(Berlin) - Wenn der Bau des Eigenheims endlich fertig ist, kann es vielen Bauherren mit dem Einzugstermin gar nicht schnell genug gehen. Doch Vorsicht: Vor der SchlĂŒsselĂŒbergabe steht die Bauabnahme als letzte HĂŒrde auf dem Weg in die eigenen vier WĂ€nde. "Ihre zahlreichen rechtlichen Wirkungen dĂŒrfen Bauherren nicht unterschĂ€tzen", warnt Mario van Suntum, Vertrauensanwalt beim Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). In einem neuen Ratgeber des Verbraucherschutzvereins gibt er praktische Tipps und juristische Hinweise zum richtigen Umgang mit dem Thema Schlussabnahme.

Abnahme bereits im Bauvertrag regeln

Bereits im Bauvertrag sollte das Procedere der Abnahme verbindlich geregelt sein, so van Suntum. Denn manche Unternehmen versuchen durch Klauseln im Bauvertrag die Abnahme vorzuverlegen, zu ihren Gunsten zu vereinfachen oder zu fingieren. Solche Klauseln benachteiligen Verbraucher und schrĂ€nken ihre Rechte ein. KlĂ€rung bringt eine VertragsprĂŒfung vor Unterzeichnung, beispielsweise durch einen Vertrauensanwalt des BSB. Wegen des hohen rechtlichen Risikos wird die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme mit Objektbesichtigung und einer schriftlichen AbnahmeerklĂ€rung empfohlen.

Baubegleitende QualitÀtskontrolle hilft MÀngel rechtzeitig zu erkennen
Eine baubegleitende QualitĂ€tskontrolle hilft dabei, MĂ€ngel zu vermeiden, die im Rahmen einer Schlussabnahme bereits ĂŒberbaut und daher nicht mehr zu erkennen sind. Bei der Abnahme selbst empfiehlt es sich, einen kundigen SachverstĂ€ndigen, zum Beispiel einen unabhĂ€ngigen Bauherrenberater hinzuzuziehen. In das Abnahmeprotokoll gehören alle festgestellten MĂ€ngel zusammen mit Fristen zu ihrer Behebung.

Folgen der Abnahme vor allem fĂŒr den Bauunternehmer gĂŒnstig
Die Folgen der erfolgreichen Bauabnahme seien vor allem fĂŒr den Bauunternehmer gĂŒnstig, warnt van Suntum. So beginnt die fĂŒnfjĂ€hrige GewĂ€hrleistungsfrist zu laufen und der Unternehmer kann seine Schlussrechnung stellen. Gleichzeitig geht das Risiko der Zerstörung oder BeschĂ€digung an den Bauherrn ĂŒber. Und ab diesem Datum muss der Bauherr bei spĂ€ter auftauchenden MĂ€ngeln nachweisen, dass fĂŒr diese der Bauunternehmer verantwortlich ist - bis zur Abnahme ist die Beweislage umgekehrt. "Bereiten Sie die Schlussabnahme grĂŒndlich vor und fĂŒhren Sie acht bis zehn Tage vor dem Termin eine Vorbegehung zusammen mit einem unabhĂ€ngigen Bauherrenberater oder BausachverstĂ€ndigen durch", empfiehlt van Suntum. Das Ratgeberblatt "Achtung Bauabnahme!" steht unter www.bsb-ev.de kostenlos zum Download bereit.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 400339500, Fax: (030) 400339512

(cl)

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