Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Ausbildungsplatzumlage für soziale gemeinnützige Einrichtungen widersinnig

(Bonn) - Eine Ausnahme von der geplanten Ausbildungsplatzumlage hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) für soziale Einrichtungen gefordert: "Für freie gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen macht eine Ausbildungsplatzumlage als Druckmittel für mehr Lehrstellen keinen Sinn, weil sie zumeist selbst gar nicht ausbilden können", erklärte AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers in Bonn. Die AWO appelliert an die Regierungskoalition, dies in dem geplanten Gesetz von vorne herein zu berücksichtigen, "sonst erleben wir ein heilloses Durcheinander", so Brückers.

Da die meisten sozialen gemeinnützigen Einrichtungen mit öffentlichen Mitteln gefördert oder aus Sozialbeiträgen (wie der Pflegeversicherung) finanziert werden, sei eine Ausbildungsplatzabgabe widersinnig. "Hier geht es nicht um unternehmerische Gewinnmaximierung, sondern um einen öffentlich geförderten, gesellschaftlichen Versorgungsauftrag", erklärte Brückers. Im Übrigen würde die Abgabe etwa in die Pflegesätze eingerechnet und somit letztlich den jeweiligen Kostenträgern in Rechnung gestellt - häufig also der öffentlichen Hand. Dies könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Doch selbst wenn sie wollten, könnten die meisten sozialen Einrichtungen gar keine Ausbildungsplätze anbieten. "Kindertagesstätten und Jugendhilfeeinrichtungen können in der Regel nur Praktikumsplätze zur Verfügung stellen, was diese auch reichlich tun", so Brückers.

Außerdem gebe es etwa für Altenpflegerinnen gar nicht zu wenig Ausbildungsmöglichkeiten. "Das Problem des Pflegekräftemangels liegt nicht an der zu geringen Zahl an Ausbildungsplätzen, sondern in der mangelnden Bereitschaft junger Menschen, sich für den Pflegeberuf zu entscheiden", erklärte Brückers. Doch dafür könnten die Einrichtungen wohl nicht mit einer Ausbildungsplatzabgabe bestraft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Telefon: 0228/66850, Telefax: 0228/6685209

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