Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD West der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Auch während der WM Rücksicht auf Nachbarn nehmen

(Köln) - Unter den Fußball-Fans ist das gemeinsame Verfolgen der Spiele mittlerweile zum Volkssport geworden: Freunde, Verwandte und Arbeitskollegen treffen sich zum gemeinsamen Anfeuern ihrer Mannschaft. Ganz besonders gilt dies nach dem erfolgreichen Auftakt der deutschen Nationalelf gegen Portugal. Dass es dabei unter Umständen etwas lauter zugehen darf, ist für viele selbstverständlich. Doch die WM 2014 birgt dabei besonderes Potenzial für Störungen der Nachtruhe: 18 der 64 Begegnungen zwischen dem 12. Juni und dem 13. Juli werden um 17 Uhr brasilianischer Ortszeit und damit um 22 Uhr deutscher Zeit angepfiffen. Elf Spiele beginnen erst um Mitternacht oder später. Die großen Public-Viewing-Veranstaltungen fallen für die späten Spiele weg. Deshalb ist davon auszugehen, dass es zu dieser Weltmeisterschaft mehr Partys in privaten Räumen geben wird als sonst üblich. Und die bergen natürlich Potenzial für Streitigkeiten unter Nachbarn. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland, IVD West, hin.

Nicht nur die Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen entfallen: Viele Kneipen und Bars in Deutschland erhalten von den Behörden keine Genehmigung für Freiluftübertragungen von Spielen, die erst um 22 Uhr oder später beginnen. Deshalb werden viele Fußball-Fans lieber zu Hause mit Freunden feiern. Doch sollten Fußball-Fans bei Privatpartys auch während der Weltmeisterschaft Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Denn die gesetzlich vorgegeben Ruhezeiten gelten laut IVD West uneingeschränkt. Das bedeutet konkret: Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr herrscht Nachtruhe, lauter Torjubel auf dem Balkon und bei geöffnetem Fenster sind zu vermeiden. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld.

Grundsätzlich gilt für WM-Partys: Wer vorher mit den Nachbarn spricht, kann auf mehr Verständnis für den Torjubel auch zu später Stunde hoffen. Ein Aushang im Treppenhaus ist ebenfalls hilfreich. Bei der Party-Dekoration der Wohnung können Mieter ihrer Fanliebe allerdings freien Lauf lassen: Fahnen und Plakate können durch die Hausordnung nur verboten werden, wenn sie politischen Inhalt oder eine verhetzende Meinungsäußerung enthalten. Auch am Balkon sind Fahnen und Plakate erlaubt, so der Immobilienverband.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD West der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Pressestelle Von-Werth-Str. 57, 50670 Köln Telefon: (0221) 951497-0, Fax: (0221) 951497-9

(sy)

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