Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Wichtige Änderungen in der einzelbetrieblichen Förderung ab Januar 2001

(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd weist darauf hin, dass sich im Rahmen der Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft (EFP) aufgrund der am 12. Dezember 2000 verabschiedeten Beschlüsse des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ folgende Änderungen und Ergänzungen ergeben haben:

- Die Prosperitätsgrenze (die Summe der positiven steuerlichen Einkünfte des Zuwendungsempfängers und seines Ehegatten) wird von bisher 150.000 Mark auf 180.000 Mark pro Jahr angehoben. Damit steht künftig deutlich mehr existenzfähigen Betrieben die Möglichkeit einer Förderung nach dem EFP offen als bisher.

- Junglandwirte dürfen ab diesem Jahr zum Zeitpunkt der Einzelentscheidung über die Gewährung eines Junglandwirtezuschusses das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Das heißt, dass der Antrag auf Junglandwirteförderung so frühzeitig und vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden muss, dass hierüber vor dem 40. Geburtstag entschieden werden kann.

- Befristet für die Jahre 2001 und 2002 wurde im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms ein „Sonderprogramm Energieeinsparung“ eingeführt. Für Maßnahmen von mindestens 20.000 Mark und höchstens 200.000 Mark förderungsfähigem Investitionsvolumen wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens gewährt.

- Gefördert werden unter anderem der Neubau energiesparender Gewächshäuser einschließlich des hierfür notwendigen Abrisses alter Anlagen, Wärme- und Kälte-dämmungsmaßnahmen, Wärmerückgewinnungsanlagen, Wärmepumpen, Solaranlagen, Biomasseanlagen, Biomasseverfeuerung sowie die Umstellung der Heiz-anlagen auf umweltverträgliche Energieträger (insbesondere Fernwärme und Gas einschließlich des Anschlusses ans Netz).

- Im Rahmen der bisher bereits bestehenden Förderung umweltschonender Maschinen und Geräte können nun auch globale Positionierungssysteme (GPS) gefördert werden.

Investitionen in kleinen Abfindungs- und Verschlussbrennereien mit einer jährlichen Alkoholproduktion von bis zu zehn Hektoliter können ab diesem Jahr insbesondere im Rahmen von baulichen Verbesserungen gefördert werden. Brennereigeräte sind nicht förderfähig.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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