Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Wettbewerb auf dem Gasmarkt lässt weiter auf sich warten

(Hannover) - Die Europäische Kommission hat Deutschland rechtliche Schritte angedroht, weil der Gasmarkt nicht liberalisiert worden sei, obwohl die Frist für die Marktöffnung nach europäischem Recht am 10. August d. J. abgelaufen sei.

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA), Hannover, der vorwiegend die Interessen der mittelständischen Kunden vertritt, unterstützt die Europäische Kommission in ihrer Auffassung. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied des VEA, Rechtsanwalt Manfred Panitz, moniert, dass die deutschen Unternehmen so gut wie keine Angebote dritter Versorger erhalten, obwohl es nach deutschem Recht bereits seit zwei Jahren Wettbewerb geben müsste. Daran habe sich auch nach Auslaufen der nach EU-Recht vorgesehenen zweijährigen Übergangsfrist nichts geändert. De facto hätten die Gasversorger nach wie vor eine Monopolstellung inne, die eine preisgünstige Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Gas verhindere.

Auch die Anfang Juli d. J. unterzeichnete Verbändevereinbarung Gas habe keine Fortschritte gebracht. Durch die Teilung des Marktes in drei Zonen -überregionale, regionale, lokale Durchleitungszonen - sei ein kompliziertes und
unübersichtliches Preisgefüge entstanden, so Panitz. Bei diesem sei nur schwer feststellbar, ob Neuanbietern nicht überhöhte Preise abverlangt würden. Hinzu kämen auch noch Entgelte für sogenannte Systemdienstleistungen auf allen drei Ebenen, die nicht gerade zur Praktikabilität beitrügen.

In der entfernungsabhängigen Komponente beim überregionalen Transport sieht Panitz besonders eine Benachteiligung für ausländische Anbieter, die aber für einen funktionierenden Wettbewerb aus Sicht der mittelständischen Industrie unbedingt Zugang zu den Netzen deutscher Gasversorgungsunternehmen erhalten müssten. Auch die Vorwürfe der EU-Kommission hinsichtlich nicht vorgenommener Entflechtung und getrennter Rechnungslegung integrierter Erdgasunternehmen seien zutreffend. Mit der möglichen Quersubventionierung des Gasgeschäftes aus den Erträgen anderer Unternehmenssparten würden neu im Markt auftretende Anbieter massiv benachteiligt.

Schließlich würden die Netznutzungsentgelte äußerst zögerlich veröffentlicht. Hierin sieht Panitz ein erhebliches Hindernis für den Wettbewerb. Denn die daraus resultierenden Unsicherheiten für den wechselwilligen Kunden und die Schwierigkeiten beim Handling würden viele Gasbezieher davon abhalten, sich einem neuen Anbieter zuzuwenden.

Panitz fordert die Gaswirtschaft auf, für eine diskriminierungsfreie und vor allen Dingen einfach zu handhabende Durchleitungsregelung zu sorgen, die den Wettbewerb fördere und nicht behindere. Die Europäische Kommission müsse unbedingt darauf achten, dass nach einer Wartezeit von nunmehr zwei Jahren nach Inkrafttreten der Gas-Binnenmarktrichtlinie der Wettbewerb auf dem europäischen Gasmarkt nicht mehr blockiert werde. Wenn nötig, seien dazu auch rechtliche Schritte gegen zögerliche Mitgliedsstaaten einzuleiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/9848-110 Telefax: 0511/9848-188

NEWS TEILEN: