Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Wasserwirtschaft im BDEW zum geplanten Umweltgesetzbuch: Vorrang für Trinkwasser im Umweltrecht verankern / Gewässerschutz mit größeren Uferrandstreifen verbessern / Chance zum Abbau von Bürokratie durch integrierte Genehmigungen

(Berlin) - "Der Vorrang der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser muss als zentrale Vorgabe in das geplante Umweltgesetzbuch aufgenommen werden." Das erklärte Peter Rebohle, Vizepräsident des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bei der Eröffnung der 7. Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung in Berlin. Auch in Zukunft müsse die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland Priorität haben.

"Trinkwasser ist Grundnahrungsmittel", betonte Rebohle. Das müsse der Gesetzgeber im Umweltrecht berücksichtigen.

"Ein zentraler Punkt für den Gewässerschutz sind ausreichende Uferzonen, auf denen keine wassergefährdenden Stoffe wie Dünger oder Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen", erklärte Rebohle. Die derzeit vorgegebenen Randstreifen sollten vergrößert werden.

"Die Wasserwirtschaft unterstützt die Bundesregierung bei ihren Plänen, das zersplitterte deutsche Umweltrecht zusammenzufassen und zu vereinfachen", unterstrich Rebohle. Die Rechtssicherheit für Investitionen müsse dabei gewährleistet sein. Grundsätzlich berge der Abbau von Bürokratie große Chancen und könne für die Wasserwirtschaft Erleichterungen bringen.
Insbesondere integrierte Genehmigungsverfahren wären ein großer Fortschritt für den Schutz von Umwelt und Ressourcen. Rebohle: "Effizienzsteigerungen bei wasserrechtlichen Genehmigungen kämen der Modernisierung der Infrastruktur zugute".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Patricia Nicolai, Pressesprecherin, Wasserwirtschaft Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(bl)

NEWS TEILEN: