Pressemitteilung | (BHE) Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.

Videoüberwachung und Zutrittssteuerung - auf der sicheren Seite

(Brücken) - Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen und Zutrittssteuerungssystemen ist nur dann zulässig, wenn die geltenden Rechtsvorschriften exakt eingehalten werden. Abweichungen von den Bestimmungen können zudem die Gerichtsverwertbarkeit der Daten gefährden.

Das BHE-Seminar "Aktuelle Rechtsfragen bei der Videoüberwachung und Zutrittssteuerung" am 3. März 2016 in Hofheim bietet einen Überblick über die konkrete Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, wie bspw. die operative Anwendung der datenschutzrechtlichen Pflichten im Betrieb. Dies betrifft insbesondere Fragen der Datensicherheit (§ 9 BDSG) und somit u.a. den Schutz, die Weitergabe, Löschung und Speicherdauer von Daten. Konkrete Erfahrungen aus der Praxis werden von einem Sicherheits-Verantwortlichen der Commerzbank vorgestellt.

Nähere Informationen zum Seminar sind abrufbar auf der BHE- Homepage unter www.bhe.de/seminare.

Quelle und Kontaktadresse:
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. Pressestelle Feldstr. 28, 66904 Brücken Telefon: (06386) 92140, Fax: (06386) 921499

(wl)

NEWS TEILEN: