Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zum Thema Befristung in Koalitionsverhandlungen / Pollert: "Beschäftigungschancen durch sachgrundlose Befristung müssen erhalten bleiben."

(Frankfurt am Main) - "Befristete Verträge bieten Arbeitsuchenden die Chance auf den Erst- oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, auch nach langer Arbeitslosigkeit. Von den befristet Beschäftigten bekommen 75 Prozent eine Anschlussbeschäftigung, mehr als 40 Prozent werden unmittelbar in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Befristungen ermöglichen Arbeitgebern, auch bei unsicherer Geschäftserwartung Beschäftigung aufzubauen, wovon alle profitierten. Denn schon die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung erhöht die Bereitschaft der Arbeitgeber, auch einmal einem Mitarbeiter mehr durch Einstellung eine Chance zu geben, selbst wenn der unmittelbare Bedarf noch nicht besteht. Sie ist deshalb z. B. auch ein Mittel zur Integration von Flüchtlingen mit Aufenthaltsstatus", sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Befristungen seien mit einem Anteil von 7 Prozent übrigens auch kein Massenphänomen.

"Besonders fatal ist aber die Kombination aus dem Wegfall der sachgrundlosen Befristung und der Einführung eines befristeten Teilzeitanspruchs. Diese Kombination würde die Flexibilität der Unternehmen maximal einschränken. Und dies in Zeiten, wo es zunehmend einfacher wird, viele Arbeiten auch an ausländischen Standorten erledigen zu lassen. Unsere Unternehmen brauchen am Standort Deutschland zur Bewältigung des digitalen Strukturwandels mehr Flexibilität, und nicht weniger", so Pollert weiter. Ein vom Arbeitnehmer einseitig zu erklärendes Rückkehrrecht in Vollzeit zwinge die Unternehmen - unabhängig von betrieblichen Erfordernissen - jederzeit wieder einen Vollzeitarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig würde mit dem Wegfall der sachgrundlosen Befristung den Unternehmen die Möglichkeit genommen, einfach und rechtssicher für angemessenen befristeten Ersatz zu sorgen.

In Hessen liegt der Prozentsatz befristeter Arbeitsverhältnisse seit 2011 konstant bei 7 Prozent (Stand 2015), so der Abschlussbericht des IAB Betriebspanels Hessen. Dies entspricht dem bundesweiten Durchschnitt. Die sachgrundlose Befristung bildet hiervon aufgrund ihrer bereits bestehenden gesetzlichen Einschränkungen wiederum nur einen geringen Prozentsatz. Es gibt insbesondere keine dramatische Zunahme. Die meisten hessischen Wirtschaftszweige weisen die durchschnittliche Befristungsquote von 7 Prozent auf, wobei der Anteil im sonstigen Dienstleistungssektor dabei mit ca. 11 Prozent am höchsten und im Baugewerbe mit ca. 1 Prozent am niedrigsten liegt. Zudem ist auffällig, dass Befristungsmöglichkeiten vorwiegend im öffentlichen Sektor genutzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Geschäftsführer Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(cl)

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