Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zu den SPD-Vorschlägen für ein Arbeitslosengeld Q / Pollert: "Das verfestigt Arbeitslosigkeit und belastet Beitragszahler übermäßig." / Hessische Arbeitgeber haben 2016 fast 3 Mrd. Euro in Weiterbildung investiert

(Frankfurt am Main) - Die SPD-Vorschläge für einen Weiterbildungsanspruch nach drei Monaten Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld Q, Verlängerung der Rahmenfrist und Verkürzung der Anwartschaftszeit sind arbeitsmarktpolitisch völlig verfehlt und würden Zusatzkosten von rd. 10 Milliarden Euro jährlich verursachen. Dieses Geld würde über höhere Beiträge den Arbeitnehmern beim Netto und den Arbeitgebern für betriebliche Weiterbildung fehlen. Damit wäre die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von früher 6,5 auf heute 3,0 Prozent, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit um rund 35 Milliarden Euro - hessenweit um rund 3 Mrd. Euro - jährlich entlastet, zu einem guten Teil wieder zunichte gemacht.

Schon heute scheitert keine sinnvolle Weiterbildungsmaßnahme am Geld. Deshalb kann ein pauschaler Rechtsanspruch des Arbeitslosen auf eine lange Qualifizierungsmaßnahme zu einem einseitigen Hebel des Arbeitslosen zur Verlängerung der Arbeitslosigkeit werden. Die Entscheidungshoheit über eine Bildungsmaßnahme muss stattdessen bei den Fachleuten der Arbeitsagentur bleiben. In Zeiten des Fachkräftemangels dürfen auf keinen Fall wieder neue goldene Brücken in die Frührente gebaut werden.

"Ständiges Lernen ist heute für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber eine selbstverständliche Notwendigkeit. Deshalb müssen wir Arbeitslosen ermöglichen, möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen. Denn lange Zeiten von Qualifizierung außerhalb der Arbeitswelt bergen das hohe Risiko, dass am Bedarf vorbei qualifiziert wird und faktisch weitere Dequalifikation stattfindet. Dies gilt umso mehr für gering Qualifizierte. Eine erforderliche Weiterbildung sollte deshalb in Verbindung mit einem konkreten Arbeitsplatzziel in einem Unternehmen nach dem Modell der Dualen Berufsausbildung stattfinden. Nur wenn die Anforderungen des Arbeitgebers mit in den Qualifizierungsprozess einfließen, ist eine praxis- und arbeitsmarktnahe Weiterbildung gewährleist", so VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert.

Die hessischen Arbeitgeber engagieren sich stark für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer. Letztes Jahr haben sie hierfür fast 3 Milliarden Euro investiert. Lebenslanges Lernen ist gut für den Betrieb und den Arbeitnehmer und damit aktive Arbeitsplatzsicherung. Genauso, wie es Aufgabe des Arbeitgebers ist, seine Beschäftigten fortzubilden, muss der Arbeitnehmer dabei aber auch mitmachen. Beides ist Bringschuld. Dies haben auch die Tarifparteien - beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie - erkannt und tariflich geregelt.

Die Praxis hat gezeigt, dass ein längerer Arbeitslosengeldanspruch nicht in Arbeit führt, sondern vielmehr Arbeitslosigkeit verfestigt. Deshalb sollte der Anspruch für alle Altersstufen wieder einheitlich auf maximal 12 Monate festgesetzt werden, wie dies bis 1985 jahrzehntelang galt, statt ihn nochmals zu verlängern. Auch Weiterbildungsmaßnahmen rechtfertigen keine pauschale Verlängerung des Arbeitslosengeldes.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(cl)

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