Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Versichern statt verschulden / Deutscher Bundestag berĂ€t ĂŒber nationale Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)

(Berlin) - Deutscher Bundestag berÀt am 30. MÀrz 2017 in erster Lesung Gesetzentwurf zur IDD.

- vzbv fordert, Restschuldversicherung von Kreditvergaben zu entkoppeln.

- Provisionsabgabeverbot muss abgeschafft werden.

Wer zahlt im Todesfall oder bei Jobverlust den Kredit ab? Abhilfe sollen Restschuldversicherungen schaffen. Deren Vermittlungspraxis ist jedoch umstritten. Mehr Klarheit soll die EU-Richtlinie ĂŒber den Versicherungsvertrieb (Englisch: Insurance Distribution Directive, IDD) bringen, die Regeln fĂŒr Versicherungsvermittler ergĂ€nzt und Ă€ndert. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht berĂ€t der Deutsche Bundestag am 30. MĂ€rz 2017 in erster Lesung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf.
Restschuldversicherung: Beratung mangelhaft

Ein großer Kritikpunkt des vzbv am Gesetzentwurf betrifft die VorschlĂ€ge zur Restschuldversicherung. "Die Restschuldversicherung ist ein maßlos ĂŒberteuertes Produkt mit lĂŒckenhaftem Versicherungsschutz, das oft an Wucher grenzt", sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt. BegĂŒnstigt werde dies durch fehlende Beratungs- und Informationspflichten seitens der Versicherungsvermittler. "Verbraucher können Nachteile des Produkts gar nicht erkennen, weil sie schlecht beraten und manchmal absichtlich in die Irre gefĂŒhrt werden", so Mohn. Deshalb fordere der vzbv, dass Kreditinstitute und Kreditvermittler gesetzlich dazu verpflichtet werden, Restschuldversicherungen nur separat und nicht gekoppelt an einen Kreditvertrag anzubieten. Außerdem mĂŒssten sie Verbraucher auf ihre individuellen Bedarfe bezogen beraten und umfassend ĂŒber Vor- und Nachteile der Versicherung informieren.
Umgang mit Provisionen fragwĂŒrdig

Auch der Umgang mit Provisionen im VersicherungsgeschĂ€ft ist aus vzbv-Sicht im Gesetzentwurf fragwĂŒrdig geregelt. So soll es Verbrauchern verboten werden, mit Versicherungsvermittlern darĂŒber zu verhandeln, einen Teil der Provisionen zu erhalten - beispielsweise dann, wenn der Beratungsaufwand niedrig war. Die Regelung verbiete faktisch den Wettbewerb um Vertriebskosten und schaffe so ein kĂŒnstlich hohes Niveau im Provisionsbetrieb. "Der vzbv fordert deshalb, das Provisionsabgabeverbot abzuschaffen", so Mohn. Nur so könnten Verbraucher ĂŒber verschiedene Angebote passende Vertriebswege und Produkte auswĂ€hlen und letztlich Geld sparen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(cl)

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