Pressemitteilung | Sozialverband VdK Deutschland e. V.

VdK fordert Nachbesserungen im Präventionsgesetz

(Berlin) - "Das geplante Präventionsgesetz bringt nur kleine Verbesserungen, erfüllt aber die Erwartungen immer noch nicht", so kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag.

Zwar sollen die Krankenkassen ab 2016 pro Versichertem im Jahr 7 Euro statt rund 3 Euro für Präventionszwecke ausgeben, aber die Verteilung der Mittel stellt der VdK in Frage. "Man beschränkt sich weiter auf punktuelle Leistungsverbesserungen. Insgesamt sind Prävention und Gesundheitsförderung im Bereich der Krankenversicherung auch dann noch unterfinanziert. Sie sind aber gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Alle Sozialversicherungsträger und die private Kranken- und Pflegeversicherung müssen in die Pflicht genommen werden", so Mascher.

Der Sozialverband VdK kritisiert vor allem, dass mit dem Präventionsgesetz Bevölkerungsgruppen wie Langzeitarbeitslose, Ältere oder Menschen mit Behinderung kaum erreicht werden. Dabei würden diese in besonderem Maße von Vorsorge profitieren. "Es ist beispielsweise hinreichend bewiesen, dass Prävention bei Älteren einer Pflegebedürftigkeit vorbeugt oder diese zumindest abmildert und damit enorme Kosten für die Pflege- und Krankenkassen einspart."

Der Sozialverband VdK begrüßt zwar, dass die Pflegekassen Präventionsleistungen in voll- und teilstationären Einrichtungen erbringen müssen. "Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass der Präventionsauftrag der Pflegeversicherung nur auf diesen Bereich beschränkt wird. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten zu Hause versorgt. Auch dort sind Präventionsleistungen notwendig", so Mascher. Angebote wie etwa die Sturzprophylaxe müssten noch viel häufiger bei den Betroffenen ankommen. Dazu gehöre auch, den präventiven Hausbesuch in den Pflichtleistungskatalog der Krankenversicherung aufzunehmen. "Der Hausarzt muss als Präventionslotse fungieren und individuelle präventive Maßnahmen verordnen dürfen. Dafür muss aber auch die bessere Qualifizierung der Ärzte und Medizinstudentinnen und -studenten hinsichtlich Gesundheitsförderung und -beratung gewährleistet sein", sagt Mascher.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e. V. Pressestelle Linienstr. 131, 10115 Berlin Telefon: (030) 72629-0400, Fax: (030) 72629-0499

(mk)

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