Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zur Verabschiedung der Richtlinie zum schnellen Breitbandausbau / Kommunale Unternehmen wichtiger Partner bei der Koordination

(Brüssel/Berlin) - Das Europäische Parlament hat heute eine Richtlinie über Maßnahmen zur Kostenreduzierung beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation verabschiedet. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Wir begrüßen, dass die Gesetzgeber Trinkwasserleitungen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen haben. Eine unmittelbare Mitnutzung von Trinkwasserleitungen ist ein potenzielles Risiko für die Sicherheit und Integrität der Netze, da sie hierfür nicht ausgelegt sind." Eine verpflichtende Mitnutzung hätte im Widerspruch zur europäischen Trinkwasserrichtlinie gestanden, die bestimmte Mindestanforderungen an die Qualität der Stoffe und Materialien stellt, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch treten.

Reck: "Erfreulich ist auch, dass EU-Parlament und Ministerrat unserer Forderung nachgekommen ist, die ursprünglich als Verordnung vorgesehenen Regelungen in das Rechtsinstrument einer Richtlinie zu ändern. Damit bleibt den Mitgliedstaaten genügend Handlungsspielraum in der Umsetzung, zumal der Breitbandausbau in der EU höchst unterschiedlich weit vorangeschritten ist.

Die Breitbandversorgung wird im Koalitionsvertrag der Bundesregierung als kommunikative Daseinsvorsorge bezeichnet und ist daher ein natürliches Betätigungsfeld kommunaler Unternehmen. Derzeit engagieren sich rund 150 von 1.400 VKU-Mitgliedern beim Breitbandausbau in der Fläche. Bis 2011 investierten diese Unternehmen bereits in 10.000 Kilometer Glasfasernetz, Tendenz steigend: Bis zum Jahr 2015 könnte das Netz insgesamt auf knapp 35.000 Kilometer erweitert werden, was eine Breitbandversorgung für eine Millionen Haushalte bedeutet."
Ein Großteil des Breitbandausbaus kommunaler Unternehmen erfolgt dabei als besonders zukunftssichere und leistungsfähige Glasfaseranbindung bis in die Gebäude, sogenannte FTTH/B-Infrastrukturen. "Gerade im ländlichen Raum ist ein Ausbau der Breitbandversorgung in einem absehbaren Zeitraum ohne kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen nicht darstellbar", sagt Reck. Die Nutzung der kommunalen Infrastruktur ist gerade im ländlichen Raum interessant, da sich hierfür in aller Regel kommunale Unternehmen verantwortlich zeichnen, für die die Steigerung der Standortattraktivität oberste Priorität genießt. Während Kabelkanäle direkt genutzt werden können, besteht die Möglichkeit, bei Neuverlegungen oder Revisionsbauten bei der Strom-, Gas- oder Trinkwasserversorgung entsprechende Leerrohre bzw. Breitbandnetze mitzuverlegen. "Dabei muss aber die Einschätzung und Koordinierung, ob andere Versorgungsinfrastrukturen einen Beitrag zum Breitbandausbau liefern können, vor Ort in den Kommunen stattfinden", fordert Reck. "Eine verpflichtende Mitverlegung, wie sie ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehen war, ist hier nicht zielführend."

Für die Umsetzung in Deutschland ist nun eine enge Einbindung der Kommunen und ihrer Unternehmen angezeigt, so Reck. "Die Diskussionen innerhalb der Netzallianz von Minister Dobrindt sowie im Deutschen Bundestag müssen in engem Schulterschluss mit dem VKU und seinen Unternehmen erfolgen, um eine sinnvolle Vorgehensweise und damit einen umfassenden Breitbandausbau zu gewährleisten."

Hintergrund:
Die EU hat sich ambitionierte Ziele für den Breitbandausbau gesetzt. Ziel ist es, bis 2020 mindestens 30 MBit/s für alle Internetnutzer und 100 MBit/s für 50 Prozent der Internetnutzer zur Verfügung zu stellen. Die europäischen Zielsetzungen sind Teil der sogenannten Digitalen Agenda der Europäischen Kommission und damit Bestandteil der Europa-2020-Strategie. Bei der Erreichung dieser Ziele misst die EU der lokalen und regionalen Ebene -und hier gerade den öffentlichen Einrichtungen - eine besondere Bedeutung bei. Die Europäische Kommission hatte im März 2013 einen Verordnungsvorschlag "über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation" vorgelegt. Damit sollen die Betreiber netzgebundener Infrastruktur eine Mitnutzung ihrer Netze zum Zwecke des Breitbandausbaus zuzulassen und eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Bauarbeiten praktizieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

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