Pressemitteilung | Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)

VDIK: Bundestag und Bundesrat setzen wichtiges Signal - Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität verabschiedet

(Bad Homburg) - Der VDIK begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr durch Bundestag und Bundesrat. Es bringt Änderungen sowohl im Kraftfahrzeugsteuergesetz als auch im Einkommensteuergesetz mit sich.

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird die ab dem 01. Januar 2016 auf fünf Jahre reduzierte Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum selben Datum wieder auf zehn Jahre verlängert. Dies gilt für Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden.

Die Änderung im Einkommensteuergesetz sieht die Steuerbefreiung für den vom Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteil für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz vor. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber jetzt die unentgeltliche oder vergünstigte Übereignung einer Ladevorrichtung für diese Fahrzeuge an den Arbeitnehmer bzw. die Bezuschussung der Anschaffungskosten pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer besteuern.

VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: "Die mit dem Gesetz beschlossenen Steuererleichterungen sind eine wichtige Ergänzung zum Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, vervollständigen das Maßnahmenpaket und werden eine schnellere Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland fördern. Es gilt jetzt, auch die Errichtung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur voranzutreiben."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) Thomas Böhm, Leiter, Presse und Public Relations Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg Telefon: (06172) 98750, Fax: (06172) 987520

(wl)

NEWS TEILEN: