Pressemitteilung | Wirtschaftsrat der CDU e.V.

Urteils-Spielräume bei der Reform der Erbschaftsteuer nutzen / Wolfgang Steiger: Gutachten von Prof. Papier zeigt klar Möglichkeiten zur Verschonung auf - Familienunternehmen vor Übernahmewelle schützen

(Berlin) - Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert die Bundesregierung dazu auf, den großen Spielraum zu nutzen, den das Bundesverfassungsgericht ihr für die Neuregelung der Erbschaftsteuer zugedacht hat. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates Wolfgang Steiger dazu: "Der Wirtschaftsrat wird sich weiterhin für eine Erbschaftsteuerreform einsetzen, die Kontinuität und Erfolg der Familienunternehmen in unserem Land stützt." Ein vom Wirtschaftsrat beim früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, in Auftrag gegebenes Urteil bestätigt dies. Papier hält die vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Eckpunkte zur Reform der Erbschaftsteuer für unnötig restriktiv: Der Gesetzgeber habe beachtliche Spielräume bei der Verschonung von Eigentümer-Unternehmen und Kapitalgesellschaften in Familienhand.

Keinesfalls sei die Große Koalition gebunden, derart enge gesetzliche Regelungen zu formulieren, wie sie seit Veröffentlichung der Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Papier schreibt in seinem Gutachten, dass er von einer strengen Einzelfallprüfung wenig hält, auch nicht für große Familienunternehmen. Als verfassungsrechtlich äußerst problematisch stuft er eine Bedürfnisprüfung ein, die am nichtbetrieblichen Vermögen des Vererbenden oder des Erben ansetzt. Er schreibt, dass die Forderung der Richter, vor der steuerfreien Übernahme großer Unternehmen die Bedürfnisse zu prüfen, Gegenstand vieler Missdeutungen sei. Es gehe um eine zielgenaue und normenklare Verwirklichung des Verschonungsziels. Das bedeutet die Begünstigung der als besonders schützenswert erachteten Unternehmensstrukturen. Dies könne eben auch mit dem Kriterium beurteilt und geprüft werden, inwieweit die Firma kapitalorientiert sei.

Zudem hält Papier die Einbeziehung von privatem Vermögen für problematisch: "Es stellt eine grobe Verkennung der Erfordernisse der Bedürfnisprüfung dar, wenn daraus gefolgert würde, dass der Erwerber im Einzelfall darstellen müsse, dass er persönlich nicht in der Lage sei, die Steuerschuld sofort aus dem sonstigen nicht betrieblichen bereits vorhandenen Vermögens oder aber aus dem mit der Erbschaft oder mit der Schenkung zugleich übergegangenen Privatvermögen zu begleichen."

Spielraum sieht der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts auch bei der Abgrenzung, ob es sich um ein kleine und mittlere oder große Unternehmen handelt: "Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht gehalten eine erwerbsbezogene Obergrenze von 20 Millionen Euro als Freigrenze einzuführen. Auch Unternehmenswerte von 120 bis 150 Millionen Euro sind verfassungsrechtlich als Freigrenze möglich."

Für kleine Betriebe besteht jedoch die Notwendigkeit, die Ausnahmeregelung enger zu fassen, schreibt Papier. Das oberste Gericht hatte bemängelt, dass zu viele Betriebe von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, ohne den Erhalt von Arbeitsplätzen nachweisen zu müssen. "Die Grenze, wieviel Beschäftigte ein Unternehmen haben darf, lässt sich nicht präzise bestimmen, aber es müssen deutlich unter 20 Beschäftigten sein", betont Papier. Sonst gilt für 90 Prozent aller Betriebe die Ausnahmeregel.

Der Wirtschaftsrat appelliert an die Bundesregierung, nicht durch eine restriktive Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts die solide Unternehmensstruktur in Deutschland zu gefährden. "Eine falsche Weichenstellung beim Erbschaftsteuerrecht kann tiefgreifende Folgen haben. Auf dem globalen Kapitalmarkt sind Billionen-Summen auf der Suche nach lukrativen Anlagemöglichkeiten. Es kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein, dass sich Familienunternehmer durch eine zu hohe Erbschaftsteuerbelastung zum Verkauf entschließen und plötzlich sogenannte Heuschrecken unsere erfolgreichen und weltweit beneideten Hidden Champions bestimmen", unterstrich Steiger.

Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsrat der CDU e.V. Klaus-Hubert Fugger, Pressesprecher Luisenstr. 44, 10117 Berlin Telefon: (030) 240870, Fax: (030) 24087105

(cl)

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