Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

Teilhabechancengesetz / Langzeitarbeitslosen bessere Chancen am Arbeitsmarkt ermöglichen

(Berlin) - "Es ist längst überfällig für Langzeitarbeitslose langfristig angelegte Fördermaßnahmen im SGB II zu verankern. Nur so erhalten sie eine realistische Chance wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden", sagt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der Beratung des Teilhabechancengesetzes im Bundeskabinett.

"Es ist ein deutliches Signal, dass die Bundesregierung bereit ist, mit zusätzlichen vier Mrd. Euro die Jobperspektiven von Langzeitarbeitslosen zu erhöhen", so Neher. Positiv ist auch, dass ergänzend im Bundeshaushalt 2019 der sogenannte Passiv-Aktiv Transfer (PAT) für das neue Förderinstrument verankert wird. Der PAT ermöglicht, alle Geldmittel, die ein Hartz IV-Empfänger erhält, zusammenzufassen und für die Finanzierung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu nutzen. Allerdings ist die Zielgruppe im Gesetz derart eng gefasst, dass die avisierte Teilnehmerzahl wohl kaum erreicht wird.

Gut ist zudem, dass eine ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Betreuung ("Coaching") verpflichtend vorgesehen ist, von der auch die Familienmitglieder in Haushalten von Langzeitarbeitslosen profitieren können. Doch im Detail besteht Nachbesserungsbedarf. Dieses Coaching darf aus Sicht der Caritas nicht nur von den Agenturen für Arbeit oder externen Betreuern erbracht werden. "Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn die Betroffenen durch die sozialpädagogischen Mitarbeiter des Trägers der Maßnahme begleitet werden. Diese Hilfe aus einer Hand erweist sich als besonders zielführend, weil die Mitarbeiter die Abläufe in den Betrieben gut kennen, dauerhaft anwesend sind und so bei Krisen und Konflikten sofort vertrauensvoll gemeinsam Lösungen entwickeln können", betont Neher.

"Sehr positiv ist, dass die geförderten Arbeitsplätze sowohl durch die freie Wirtschaft als auch durch soziale Träger angeboten werden können", so Neher. Die Schwierigkeit für soziale Träger besteht jedoch darin, dass die im Gesetz für das bestehende Förderinstrument vorgesehene Pflicht zur Weiterbeschäftigung nach Projektende nicht gewährleistet werden kann, da im Unterschied zu Unternehmen die Mittel fehlen, neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse für die Beschäftigten erhalten. Diese werden für das neue Instrument aber nur in Höhe des Mindestlohns durch den Staat refinanziert. "Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber, die nach Tarifen bezahlen, einen deutlich höheren Lohnkostenanteil tragen müssen, als Arbeitgeber, die sich aus dem Tarifsystem verabschiedet haben", kritisiert Neher. Der Deutsche Caritasverband fordert deshalb die Refinanzierung der Lohnkostenzuschüsse in Höhe der Tariflöhne.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro Claudia Beck, Pressesprecherin Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Fax: (030) 28444788

(cl)

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