Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Tag des Urheberrechts: Wert der Kreativität schützen / Deutscher Kulturrat ruft zu mehr Wertschätzung des geistigen Eigentums auf

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ruft am heutigen Welttag des Buches und des Urheberrechts zum Schutz des geistigen Eigentums auf.

Urheberrecht als Menschenrecht

Art. 27 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 sichert jedem Menschen das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben zu. Art. 27 Abs. 2 der Erklärung garantiert den Urhebern das Recht auf Schutz ihrer geistigen und materiellen Interessen. Das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben und das Urheberrecht sind also international anerkannte Menschenrechte, die in eine Balance zu bringen sind. Sie wurden in Art. 15 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Jahr 1966 bekräftigt.

Urheberrecht als internationales Recht

Bereits im Jahr 1886 wurde die "Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst" als völkerrechtlicher Vertrag verabschiedet. Die "Revidierte Berner Übereinkunft "(RBÜ) aus dem Jahr 1908 sieht insbesondere den Grundsatz der Inländerbehandlung sowie bestimmte Mindestgarantien für Urheber aus den Verbandsländern vor. Daneben besteht eine Reihe von weiteren internationalen Verträgen. Dennoch gibt es kein weltweites Urheberrecht, sondern aufgrund des Territorialitätsgrundsatzes nur ein Bündel von nationalen Urheberrechten.

Urheberrecht als europäisches Recht

Auch ein einheitliches europäisches Urheberrecht gibt es bisher nicht. Allerdings hat die Europäische Union acht Richtlinien erlassen, die Teilbereiche des Urheberrechts in den Mitgliedstaaten harmonisieren. Von besonderer Bedeutung für die digitale Welt ist dabei die Richtlinie "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" aus dem Jahr 2001.

Urheberrecht als nationales Recht

Das deutsche Urheberrecht basiert im Wesentlichen auf dem Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1965. Es statuiert zuerst den Schutz der künstlerischen Werke sowie im Urheberpersönlichkeitsrecht die unverbrüchliche Beziehung zwischen Urheber und Werk. Allein der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk veröffentlicht werden kann. Ebenso bestimmt der Urheber, welche Nutzungen erlaubt sind und welche gegebenenfalls nicht. Von zentraler Bedeutung sind ferner das Urheberpersönlichkeitsrecht und hier insbesondere die Nennung des Urhebers bei der erlaubten Bearbeitung und das Verbot der Verstümmelung von Werken. Weiter wird im Urheberrecht das materielle Recht des Urhebers geregelt. Der Urheber muss einen materiellen Nutzen aus der Verwertung seines Werkes ziehen können. Das Recht der Urheber wird im Interesse der Allgemeinheit durch die Schrankenregelungen begrenzt. Zu den Schrankenregelungen gehören unter anderem das Zitatrecht, das sogenannte Schulbuchprivileg und das Vervielfältigungsrecht zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. Im Urheberrechtsgesetz ist auch das Leistungsschutzrecht geregelt. Leistungsschutzberechtigte sind die ausübenden Künstler, die ein Werk aufführen, sowie die Hersteller, die Werke produzieren und verbreiten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Das Urheberrecht dient dem Schutz des Künstlers und seines Werks sowie dem Entstehen neuer Werke. Der urheberrchtliche Schutz muss in der digitalen Welt, in der territoriale Grenzen keine Rolle mehr spielen, aufrechterhalten und verbessert werden. Geistiges Eigentum ist das Pfund, mit dem unsere Gesellschaft wuchern sollte. Künstlerische, schöpferische Leistungen müssen eine ebenso große Wertschätzung erfahren, wie Erfindungen der sogenannten Ingenieurskunst. Wir brauchen eine neue Wertschätzungskultur für künstleriche Leistungen und damit letztlich für das Urheberrecht."

Zum Positionspapier "Öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum Urheberrecht" gelangen Sie hier: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=2738&rubrik=4

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V. Stefanie Ernst, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstr. 63, 10117 Berlin Telefon: (030) 226 05 28-0, Fax: (030) 226 05 28-11

(cl)

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