Pressemitteilung | Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Stellungnahme des BVKJ zur aktuellen Diskussion um das Selbstbestimmungsrecht von Kindern

(Köln) - Der BVKJ begrüßt, dass sich die Fraktionen im Deutschen Bundestag angesichts des Skandals um den Handel mit Bildern nackter minderjähriger Kinder für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts aller Kinder einsetzen und fordern, solche Praktiken zukünftig unter Strafe zu stellen.

"Wir feiern in diesem Jahr das 25-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland hat aber immer noch viel zu tun, um dieser Kinderrechtskonvention wirklich inhaltlich gerecht zu werden und allen Kindern zu ihrem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf bestmögliche gesundheitliche Versorgung, auf Teilhabe und frühe Bildung, auf gesunde und ausreichende Ernährung, auf kindgerechte Lebensbedingungen und wirtschaftliche Sicherheit zu verhelfen", sagte Dr. Wolfram Hartmann, der Präsident des BVKJ heute in Köln.

"Das Selbstbestimmungsrecht von Kindern ist aber universell und nicht beliebig je nach politischen Rücksichtnahmen interpretierbar. Wir fordern, dass dieses Grundrecht von Kindern noch einmal vorbehaltlos diskutiert wird und man auch das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom Dezember 2012 überdenkt, nach dem minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation die intakte Vorhaut unwiderruflich entfernt werden darf, wenn die Erziehungsberechtigten es so wollen", fordert Hartmann. "Die Zwiespältigkeit vieler Abgeordneter im Deutschen Bundestag beim Thema Selbstbestimmungsrecht von Kindern ist nicht nachvollziehbar! Bei Herrn Edathy wenden sie sich angewidert ab, aber dem Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes haben 434 Abgeordnete am 12. 12. 2012 ohne Bedenken zugestimmt! Kinderrechte sind unteilbar und das Erziehungsrecht von Eltern und die Religionsfreiheit finden dort ihre Grenzen, wo körperliche und seelische Unversehrtheit eines Kindes nicht mehr gewahrt werden", so der Präsident des BVKJ.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) Pressestelle Mielenforster Str. 2, 51069 Köln Telefon: (0221) 689090, Fax: (0221) 683204

(cl)

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