Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Sinnlose Überregulierung treibt Kosten in die Höhe statt Pflegequalität zu verbessern

(Bonn) - Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband hat Bundesgesundheits- und Seniorenministerium aufgefordert, ihre Entwürfe für ein Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsg) und Heimbewohner-Schutzgesetz (HeimBSG) zurück zu ziehen. Beide Gesetzesvorhaben trügen nicht dazu bei, die Qualität in der Pflege zu verbessern, sondern führten zu erheblichem Mehraufwand an Verwaltung und Kosten, kritisierte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, am Mittwoch in Berlin. "Allein die Kosten für die Einführung eines obligatorischen Qualitätsmanagements für die rund 8.600 vollstationären Einrichtungen und rund 13.000 ambulanten Dienste dürften sich auf schätzungsweise 1,6 Milliarden Mark belaufen", sagte Schneider. Da das Qualitätssicherungsgesetz laut Gesundheitsministerium aber keine oder eher senkende Auswirkungen auf das Preisniveau in der Pflege haben solle, bedeute das : "Die zusätzlichen Kosten sollen bei der Pflege am Menschen eingespart werden."

Der PARITÄTISCHE rügte, dass durch die neuen Gesetze in erster Linie Dokumentations- und Zertifizierungspflichten sowie Hygienebestimmungen und Kontrollen übermäßig ausgeweitet würden, strukturelle Mängel aber nicht beseitigt werden.

"Wer die Qualität der Pflege in Einrichtungen ernsthaft verbessern will, muss mit einer durchgreifenden Reform der Pflegeversicherung den bereits jetzt überzogenen Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen eindämmen", forderte Schneider. Zudem müsse endlich der Betreuungsbedarf Demenzkranker Menschen in der Pflegeversicherung angemessene Berücksichtigung finden und ein Entgeltsystem geschaffen werden, das am tatsächlichen Hilfebedarf der Menschen in Einrichtungen ausgerichtet sei.

Schneiders Kollege Werner Hesse-Schiller, Geschäftsführer des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes, betonte, dass das seit 1974 geltende Heimgesetz zum Schutz der Heimbewohner in der Praxis Defizite zeige. In vielen Bundesländern liege die Zuständigkeit für die Heimaufsicht bei denselben Behörden, die auch für die Pflege in den Heimen finanziell aufzukommen haben: den Sozialhilfeträgern. Die daraus resultierende Interessenkollision werde jedoch vom neuen Heimbewohnerschutzgesetz nur unzureichend aufgelöst.

"Das neue Gesetz ändert auch nichts daran, dass Auflagen der Heimaufsichtbehörden generell im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträger erfolgen sollen", sagte Hesse-Schiller: "Im Klartext heißt das: Sie stehen unter Kostenvorbehalt." Das geplante Heimbewohner-Schutzgesetz wecke Erwartungen, die es nicht erfüllen könne, monierte Hesse-Schiller. "Die Aufblähung bürokratischer Anforderungen verbraucht unnötig Ressourcen, die für eine gute Pflege nicht mehr zur Verfügung stehen können.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3, 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

NEWS TEILEN: