Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Rundfunkbeiträge: Urteil lässt Raum für Regelung bei Vorführwagen

(Bonn) - Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Laut der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt das jedenfalls für Betriebsstätten und Vermietfahrzeuge. Demnach stellt der für Vermietfahrzeuge zu entrichtende Beitrag bei Autovermietungen oder Autohäusern keine ungleiche Belastung im Vergleich zu anderen Unternehmen dar. ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert: "So wie es derzeit aussieht, ist mit dieser Entscheidung argumentativ der Verfassungsbeschwerde eines Stuttgarter Autohauses noch nicht der Boden entzogen."

Dieses wehrt sich gegen den Rundfunkbeitrag für Vorführwagen. Der ZDK misst dem Thema eine hohe Bedeutung zu. "Wir sind davon überzeugt, dass Vorführwagen als Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist", so Dilchert. Durch die seit 2013 gültige Neuregelung der Rundfunkbeiträge werden Kfz-Betriebe über Gebühr belastet, da auch für Vorführwagen Beiträge entrichtet werden müssen. Für das klagende Autohaus ergaben sich Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(cl)

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