Pressemitteilung |

Qualität in der Pflege gibt es nicht zum Nulltarif

(Berlin) - Die von der Bundesregierung Anfang November verabschiedeten Entwürfe zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und Heimbewohnerschutzgesetz sind nur „bedingt geeignet“, die Situation in der Pflege tatsächlich zu verbessern. So die Beurteilung der Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP), die am 1. Dezember bei einer Pressekonferenz in Berlin zu den Gesetzentwürfen Stellung nahm. Die formulierten Ziele wie beispielsweise die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Stärkung der Heimaufsicht seien zwar zu begrüßen, aber es werde in den Entwürfen nicht deutlich, so die Fachleute, wie die Bundesregierung sicherstellen wolle, dass die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich eingehalten und umgesetzt werden.

Zur AGP haben sich 1997 der Sozialverband Deutschland, ehemals Reichsbund, das Kuratorium Deutsche Altershilfe, der Deutsche Bundesverband für Altenpflege, der Münchner Arbeitskreis gegen Menschenrechtsverletzungen und die Bonner „Initiative gegen Gewalt im Alter“ zusammengeschlossen. Ziel des Aktionsbündnisses ist es, auf Missstände in der Pflege aufmerksam zu machen und dagegen vorzugehen.

Ein Kritikpunkt der AGP: Die völlig unterbesetzte Heimaufsicht und der dünn besetzte Medizinische Dienst der Krankenkassen seien gar nicht in der Lage, die Qualität der rund 8000 Alten- und 2900 Behinderten-Einrichtungen mit ihren 790 000 Plätzen wirksam zu kontrollieren. Die Aktion fordert daher mindestens eine Verdopplung und eine wesentliche fachliche Verstärkung des Personals der Heimaufsicht in allen Bundesländern. Sie bemängelt, dass im Entwurf zum Heimgesetz die Bundesregierung davon ausgehe, dass durch das Gesetz weder Bund, noch Ländern oder Kommunen nennenswerte zusätzliche Kosten entstehen. „Eine wirksame Kontrolle zum Nulltarif kann es aber nicht geben“, betont die AGP.

Die Fachleute forderten zudem die bundesweite Einführung eines rationalen Bemessungsverfahrens, mit dem der Bedarf an Pflegeleistungen und Pflegezeit für jeden Heimbewohner individuell ermittelt und so der Personalbedarf kalkuliert werden kann. Geeignet sei das kanadische PLAISIR-Verfahren, das im Ausland anerkannt und jetzt auch in Deutschland getestet und positiv beurteilt worden sei. „Die Pflege älterer und hilfebedürftiger Menschen muss endlich nach ihrem tatsächlichen Bedarf erfolgen – und nicht danach, was die Pflegeeinrichtungen mit ihrem oft zu knappen Personalschlüssel gerade leisten können“, so die AGP.

Weitere Forderungen sind unter anderem die Institutionalisierung unabhängiger Ombudspersonen zur Wahrnehmung der Heimbewohner-Interessen und die Schaffung von Notruf-Stellen in den Kommunen für ältere Menschen, die von Gewalt betroffen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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