Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Positives Signal zum Versicherungsvertrieb / Bundesregierung will an Ausnahmeregelung festhalten

(Berlin) - Die Bundesregierung hat sich zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb in deutsches Recht geäußert. Sie weist den jüngsten Vorstoß des Bundesrates zurück, die Ausnahmeregelungen für Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit - wie z.B. Reisebüros - zu überdenken. Zuvor hatte der Deutsche ReiseVerband (DRV) diesen Vorschlag des Bundesrates bereits als unüberlegt und praxisfremd kritisiert.

Konkret geht es um die Vermittlung von Reiseschutz durch Reisebüros und Reiseveranstalter, wie sie bisher praktiziert wurde. Der Bundesrat verwies auf den Verbraucherschutz und regte an, die Erleichterungen für den Vertrieb von Annexversicherungen zu streichen. Laut Bundesregierung lässt der Vorschlag des Bundesrats außer Acht, dass der vorliegende Gesetzentwurf zum Versicherungsvertrieb bereits umfangreiche Informationspflichten zum Schutz der Verbraucher enthält. Zudem macht die Bundesregierung darauf aufmerksam, dass die Forderungen der Länder ein erhebliches Abrücken von den Vorgaben der Richtlinie bedeuten würde.

Präsident Norbert Fiebig bewertet dies als positives Signal: "Erfreulicherweise dokumentiert die Bundesregierung mit ihrer Gegenäußerung, dass sie Verbraucherschutz- und Brancheninteressen im Auge hat. Dem Bundesrat scheint nicht hinreichend klar gewesen zu sein, dass die bisherige Praxis bei der Vermittlung von Versicherungen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass Urlauber ihre Auszeit vom Alltag mit Reiseschutz genießen können."

Der Gesetzgeber muss darauf achten, dass der Verkauf von Reiseversicherungen im Reisebüro nicht verkompliziert wird. Denn diese Zusatzleistungen sind für die Urlauber wichtig. Das Negativbeispiel Großbritannien zeigt, was passiert, wenn der Gesetzgeber den Vertrieb von Reiseversicherungen mit dem von Lebensversicherungen gleichsetzt. Die Produkte gelangen nicht an den Kunden und der Urlauber reist ohne Schutz.

Heute steht die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. "Der DRV hofft, dass der Bundestag der Gegenäußerung der Bundesregierung angemessenes Gewicht beimisst und den Vorstoß des Bundesrates nicht aufgreift. "Nun ist es am Bundestag, den Gesetzentwurf vor Ende der Legislaturperiode über die Ziellinie zu bringen", so Norbert Fiebig.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Pressestelle Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(sy)

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