Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer fordert Steuerverbesserungen für Ehrenamtliche / Unionsvorstoß zum 630-Mark-Gesetz kritisiert

(Frankfurt) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält den Vorstoß der Union, ehrenamtliche Tätigkeiten durch Neuregelungen im 630-Mark-Gesetz zu fördern, für nicht sinnvoll. Bei einer Anhörung in Berlin sagte der Verband am Mittwoch, mit diesem Gesetzesvorstoß würden die bekannten Probleme verstärkt, ehrenamtliche Tätigkeiten von abhängigen Beschäftigungsverhältnissen abzugrenzen.

Die Union möchte mit ihrer Initiative erreichen, dass ehrenamtliche Tätigkeiten generell nicht als abhängige Beschäftigung angesehen werden, solange die Bezüge eine Höhe von zirka 630 Mark im Monat nicht überschreiten. Die Folge wäre, dass diese Einkünfte nicht sozialversicherungspflichtig sind - auch nicht, wenn die Tätigkeit quasi einer abhängigen Beschäftigung gleicht.

Sinnvoller ist aus Sicht des Paritätischen, ehrenamtliche Tätigkeiten durch eine Änderung im Steuerrecht zu fördern. Der Verband hält es für ausreichend, wenn auch Aufwandsentschädigungen von bis zu 400 Mark im Monat steuerfrei bleiben, die an Vereinsvorstände, freiwillige Feuerwehrleute oder für anderes freiwilliges Engagement (zum Beispiel Mitwirkung an Notruftelefonen, in Kinder- oder Frauenhäusern) bezahlt werden. Deshalb schlägt er vor, die so genannte Übungsleiterpauschale von derzeit 3600 auf 4800 Mark im Jahr anzuheben. Zugleich müsse der Anwendungsbereich dieser Regelung erweitert werden, damit die oben genannten Tätigkeiten erfasst sind. Sozialversicherungsbeiträge würden für diesen Betrag aufgrund der jetzt schon geltenden Regelung nicht anfallen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3, 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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