Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)

Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes führt zu mehr Bürokratie und wirkt wie eine örtliche Betäubung!

(Schwerin) - Die 1. Lesung zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) am 5. April 2001 ist nach Ansicht der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern kein Tag der Freude für die Unternehmen und ihre Belegschaften. Hauptgeschäftsführer der Dachorganisation der Wirtschaft, Dr. Thomas Klischan, meinte dazu: "Wir stehen zur partnerschaftlichen Betriebsverfassung, für das faire Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist dagegen ein schlechtes Beispiel von mehr Bürokratie und dient offensichtlich allein Gewerkschaftszielen.

Man stelle sich vor: In einem Betrieb mit 270 Beschäftigten sollen die Betriebsratskosten nun sage und schreibe um 250 Prozent steigen! Das hieße eine Kostensteigerung von gut 130.000 DM.

Die Bundesregierung plant ein Antimodernisierungsgesetz, das mit der betrieblichen Wirklichkeit nichts zu tun hat, mit mehr Betriebsratsmitgliedern, mehr Berufs-Betriebsräten, mehr Ausschüssen.

Statt unsere Arbeitsgesetzgebung zu entrümpeln, unsere Arbeitsmärkte zu deregulieren wird nach dem Prinzip "zurück in die Zukunft" die Mitbestimmung zur Freude der Gewerkschaften kräftig ausgeweitet. Dies muss zum Schaden der Betriebe und Belegschaften führen.

Die überwiegend mittelständischen Unternehmen müssen sich zunehmend am Weltmarkt behaupten. Die Ausweitung der Mitbestimmung wirkt auf diese Unternehmen wie eine örtliche Betäubung.

Noch kann ein Unternehmen mit 400 oder 4.000 Mitarbeitern im Eilverfahren eine Großmaschine beschaffen. Zukünftig könnte der Betriebsrat sich auf seine Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte berufen und vor der Anschaffung der neuen Maschine erst in aller Gemütsruhe arbeitsmedizinische Prüfungen und Umweltgutachten anfordern. Dies wird dazu führen, dass die ausländische Konkurrenz sich über Aufträge freut.

Statt zu lähmen, muss ein modernisiertes Betriebsverfassungsgesetz den Unternehmen einen Adrenalinschub geben.

Die Arbeitgeber müssen deshalb mitbestimmen können, wie ein modernes Gesetz der Betriebsverfassung aussehen muss:

- Die Mitbestimmungsverfahren müssen beschleunigt werden.
- Die Organisation der Betriebsverfassung muss flexibler und vielfältiger gestaltbar sein.
- Eine Öffnungsklausel sollte Betriebsvereinbarungen zulassen, die abweichend von der allgemeinen gesetzlichen Regelung optimal und passgenau die besten Regelungen für das Unternehmen und die Mitarbeiter garantieren.“

Klischan abschließend: „Das Betriebsverfassungsgesetz hat sich bewährt. Der Gesetzesentwurf programmiert hohe Reibungsverluste vor und leidet unter erheblichem Demokratiedefizit. Wir brauchen keine Gewerkschaftszentralen in den Betrieben, wir stehen zu einer modernen, wirklich zukunftsfähigen Mitbestimmung."

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. - BDA-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Marcus Kremers Eckdrift 93 19061 Schwerin Telefon: 0385/6356100 Telefax: 0385/6356151

NEWS TEILEN: