Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Neuordnung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung muss den Wettbewerb stärken

(Berlin) - Eine Neugestaltung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung muss das Hauptziel haben, sowohl faire Wettbewerbschancen für die einzelnen Krankenkassen zu schaffen als auch den Wettbewerb im Gesundheitswesen zu stärken. Dies setzt voraus, dass die im Risikostrukturausgleich zu berücksichtigenden Kriterien sachgerecht ergänzt und neu gewichtet werden, ohne das Ausgleichsvolumen insgesamt weiter zu vergrößern.

Das erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) anlässlich der jetzt von verschiedenen Wissenschaftlern im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und einzelner Spitzenverbände der Krankenkassen vorgelegten Gutachten.

Politisch motivierte Beitragssatznivellierungen sind ebenso abzulehnen wie Rechtsänderungen zur Beschneidung der Kassenwahlrechte für die Versicherten. Bestandsgarantien für einzelne Krankenkassen oder Kassenarten, die im Wettbewerb um Mitglieder nicht bestehen können, wären kontraproduktiv und hätten letztlich eine teurere und weniger leistungsfähige Einheitsversicherung zur Folge. Hierdurch würden nicht nur Anreize verloren gehen, über Rationalisierungen und die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven wettbewerbsfähig zu bleiben, sondern zugleich die Versicherten entmündigt. Gewinne und Verluste bei den Marktanteilen gehören zu einem funktionsfähigen Wettbewerb, der kein Nullsummenspiel darstellt, sondern im Ergebnis allen Versicherten und Beitragszahlern zugute kommt.

Über den Risikostrukturausgleich werden derzeit rund 10 Prozent der gesamten Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung umverteilt. Ein solches Volumen reicht aus, um die von den Krankenkassen nicht selbst zu verantwortenden Unterschiede in den Risikostrukturen ihrer Versichertenbestände finanziell auszugleichen. Vor diesem Hintergrund müssen die von den Gutachtern vorgeschlagenen Ergänzungen des Risikostrukturausgleichs, z.B. um einen Hochrisikopool, Morbiditätskriterien, Wechslerprofile oder Anreize zur besseren Versorgung von chronisch Kranken, intensiv und vorurteilsfrei diskutiert werden. Damit es nicht zu falschen Weichenstellungen in Richtung auf eine Einheitsversicherung kommt und Anreize zur Kostenverlagerung auf Dritte erst gar nicht entstehen, sind z.B. bei Einführung von Hochrisikopools in jedem Fall sachgerechte Schwellenwerte und Eigenanteile der Krankenkassen erforderlich.

Eine Neuordnung des Risikostrukturausgleichs darf dabei nicht als Ersatz für eine durchgreifende und nachhaltige Strukturreform des Gesundheitswesens angesehen werden. Von zentraler Bedeutung ist vielmehr, durch zusätzliche Wahlrechte sowohl auf der Finanzierungs- als auch auf der Leistungsseite die Eigenverantwortung der Versicherten und den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu forcieren. Bei einer Konzentration des über Zwangsbeiträge finanzierten Aufgabenkatalogs der Krankenkassen auf Kernleistungen im Rahmen einer Basissicherung und Einführung z.B. von individuell wählbaren Selbstbehalttarifen kann der durchschnittliche Beitragssatz von derzeit 13,6 auf unter 12 Prozent gesenkt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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