Pressemitteilung | Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)

Neuer Begutachtungsleitfaden zur vollstationären multimodalen Schmerztherapie

(Berlin) - Der zwischen dem Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in 2012 erarbeitete Begutachtungsleitfaden zur vollstationären multimodalen Schmerztherapie wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. und der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. konnte der BVSD nun erneut gemeinsame Positionen mit dem MDK hinsichtlich der Indikationen für eine vollstationäre multimodale Schmerztherapie, der Voraussetzungen zur Leistungserbringung und Kodierung des OPS Komplexkodes 8-918.- -, sowie der sozialmedizinischen Begutachtung durch die MDK, konsentieren. "Wieder ist es uns gelungen, maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Notwendigkeit einer vollstationären multimodalen Schmerztherapie zu erarbeiten und somit Unklarheiten und Missverständnisse veränderter Versorgungsprozesse zu beseitigen. Krankenhäuser, Krankenkassen und die Gutachter der Medizinischen Dienste haben nun erneut eine aktuelle gemeinsame und bundesweit einheitliche Basis und finden Unterstützung bei leistungsrechtlichen Fragen", sagte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, BVSD-Vorsitzender.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung begutachten nach Auftrag durch die Krankenkassen u. a. die Indikation für eine vollstationäre multimodale Schmerztherapie unter Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse im Einzelfall und prüfen, ob eine stationäre Behandlung notwendig war.

"Der aktualisierte Begutachtungsleitfaden orientiert sich inhaltlich eng an den aktuellen Leitlinien wie z.B. der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz, mit deren evidenzbasierten ärztlichen Entscheidungshilfen für die strukturierte medizinische Versorgung. Dennoch ist es aufgrund der Komplexität der chronischen Schmerzkrankheit nicht möglich, harte Kriterien dafür zu definieren, welche Patienten und welche Fallkonstellationen eine vollstationäre Behandlung mit multimodaler Schmerztherapie benötigen. Diese Entscheidung kann immer nur individuell durch den Krankenhausarzt getroffen und durch den MDK-Gutachter beurteilt werden", betonte Nadstawek. Der Begutachtungsleitfaden zur vollstationären multimodalen Schmerztherapie biete jedoch eine für alle "sehr hilfreiche Entscheidungsbasis".

Die gemeinsam erarbeiteten und aktualisierten Positionen werden allen Gutachtern der Medizinischen Dienste als ergänzender Begutachtungsleitfaden zur Verfügung gestellt. Auch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten Zugang zu diesem Dokument. Der BVSD stellt die gemeinsam erarbeiteten Positionen den Leistungserbringern (Krankenhäusern) zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) Wolfgang Straßmeir, Geschäftsführer Alt-Moabit 101 b, 10559 Berlin Telefon: (030) 2 88 67 260, Fax: (030) 2 88 67 261

(rs)

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