Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Mit Reiseversicherungen weiter on top / DRV-Erklärfilm zur neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie

(Berlin) - Die Vermittlung von Reiseversicherungen ist für viele Reisebüros eine unverzichtbare Einnahmequelle und für Urlauber und Geschäftsreisende eine wichtige Absicherung. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb - in Deutschland zum 23. Februar 2018 - gelten neue Bestimmungen für den Versicherungsverkauf am Counter. Um hier gut gerüstet zu sein, hat der Deutsche ReiseVerband (DRV) jetzt ein eingängiges Schulungsvideo online gestellt. Damit steht der optimalen Beratung der Kunden und der Vermittlung von Reiseversicherungen im Reisebüro nichts mehr im Wege. Anhand von drei unterschiedlichen Fallbeispielen erklärt der informative Film die wichtigsten Neuerungen. Dazu gehören: Solange Versicherungsprämie und Reisedauer innerhalb bestimmter Höchstgrenzen liegen, kann die Versicherung weiterhin erlaubnisfrei vermittelt werden. Neu ist die Erstinformation, welche das Reisebüro dem Kunden künftig bei Vertragsabschluss aushändigen muss. Und: Bei Jahresverträgen entfällt die fünfjährige Laufzeitbegrenzung.

Der Erklärfilm zur neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie ist ab sofort unter drv.de zu finden und steht auch dort zum Herunterladen bereit. Branchenunternehmen können sehr gerne zu Info- und Schulungszwecken auf den DRV-Film verlinken.

Hintergrund

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb tritt zum 23. Februar 2018 in Kraft. Damit ist gewährleistet, dass Reisebüros auch weiterhin die allermeisten Reiseversicherungen ohne übermäßige bürokratische Auflagen vermitteln dürfen. Das Gesetz spezifiziert die Fälle, bei denen eine auflagenfreie Vermittlung von Reiseversicherungen möglich ist: Demnach darf die Prämie bei einer Reisedauer von bis zu drei Monaten nicht mehr als 200 Euro pro Person betragen. Eine Versicherung auf Jahresbasis darf den Wert von 600 Euro pro Person nicht überschreiten. Neu ist darüber hinaus, dass das Reisebüro dem Kunden bei Vertragsabschluss eine Erstinformation aushändigen muss, die neben den Kontaktdaten des Reisebüros auch Angaben zur Schlichtungsstelle enthält.

Bei teureren Policen oder wenn die Reisedauer drei Monate überschreitet, gibt es wie bisher die Tippgeber-Option. Wenn das Reisebüro als Tippgeber auftritt, informiert es lediglich über die potentiellen Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen.

Das Gesetzgebungsverfahren wurde seitens DRV von Beginn an intensiv begleitet mit dem Erfolg, dass die vom Verband vorgetragenen Empfehlungen Eingang in das Gesetz gefunden haben und der Verkauf der wichtigen Versicherungsdienstleistungen im Reisebüro - entgegen der Ziele der EU, die den Verkauf von Reiseversicherungen am Counter unterbinden wollte - auch weiterhin möglich ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Kerstin Heinen, Pressesprecherin Kommunikation und Presse Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: 030 28406-0, Fax: 030 28406-30

(wl)

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