Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mietrechtsreform: Ohne Nachbesserung unakzeptabel / Heizkosten: Zuschuss für Bedürftige erster richtiger Schritt

(Köln) - "Ohne spürbare inhaltliche Nachbesserungen ist die von der Bundesregierung geplante Mietrechtsreform für uns unakzeptabel", sagte Anke Fuchs auf einer Pressekonferenz des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Trier. "Wir wollen die Mietrechtsvereinfachung. Wir wollen als Deutscher Mieterbund ein übersichtliches und transparentes, sprachlich überarbeitetes und modernisiertes Mietrecht. Wir werden aber nicht akzeptieren, dass in erster Linie Mieter über inhaltliche Verschlechterungen ihrer Rechte den Preis für diese erwünschte Vereinfachung zahlen sollen", sagte die Mieterbund-Präsidentin. "Für mich gilt beim Mietrecht der Grundsatz: Lieber kompliziert und gerecht, als einfach und ungerecht."


Mehr als 25 inhaltliche Änderungen geplant

Die von der Bundesregierung beschlossene Mietrechtsreform, die voraussichtlich im November im Bundestag beraten wird, fasst die bisher in verschiedenen Gesetzen aufgesplitteten mietrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammen. Die Vorschriften werden sprachlich überarbeitet und verkürzt. Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus aber auch mehr als 25 inhaltliche Mietrechtsänderungen vor. Teilweise bringen diese Änderungen Vorteile für Mieter mit sich, wie zum Beispiel die Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 30 auf 20 Prozent oder die Streichung der Mieterhöhungsmöglichkeiten wegen gestiegenen Kapitalkosten. Die meisten der geplanten inhaltlichen Änderungen führen aber zu Nachteilen für Mieter bzw. sind als Reform unzureichend.


Hauptforderungen des Deutschen Mieterbundes sind:

Drei Monate Kündigungsfrist für Mieter.
Anke Fuchs: "Die Kündigungsfrist für Mieter muss unabhängig von der Wohndauer auf drei Monate verkürzt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung, die Kündigungsfrist für Mieter auf höchstens sechs Monate zu begrenzen, ist ein fauler Kompromiss. Flexibilität und Mobilität der Mieter auf dem Arbeitsmarkt oder im Alter bleiben so auf der Strecke."

Keine Zerrüttungskündigung.
Anke Fuchs: "Die Möglichkeit, ein Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ein Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, ohne dass es hierbei auf sein Verschulden ankommen soll, ist für uns völlig unakzeptabel. Eine derartige Kündigung schürt die Gefahr des Mobbings unter den Mietern und erschwert die Integration von Minderheiten und Familien mit Kindern in Hausgemeinschaften."

Keine Umgehung der zehnjährigen Kündigungssperrfrist nach Umwandlung.
Anke Fuchs: "Heute gibt es für die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, die bundesweit geltende dreijährige Kündigungssperrfrist nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung auf zehn Jahre zu verlängern. Das muss bleiben. Wenn der Vermieter nach drei Jahren kündigen darf, falls er eine Ersatzwohnung nachweist, wird der Mieterschutz aufgeweicht. Eine derartige Neuregelung könnte einer neuen Umwandlungswelle Tor und Tür öffnen."

Keine Aushöhlung des Kündigungsschutzes durch Zeitmietverträge.
Anke Fuchs: "Zukünftig soll es nur noch so genannte qualifizierte Zeitmietverträge geben. Der Mieter muss dann nach Ablauf der zeitlichen Befristung ausziehen, einen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses gibt es nicht. Derartige Zeitmietverträge waren bisher nur in Ausnahmefällen möglich. Jetzt soll dieser Typ Zeitmietvertrag schon zulässig sein, wenn der Vermieter Instandsetzungen beabsichtigt. Hierdurch droht eine nicht hinnehmbare Aufweichung des Kündigungsschutzes."

Qualifizierte Mietspiegel "ohne Hintertürchen".
Anke Fuchs: "Die vorgesehene Aufwertung von qualifizierten Mietspiegeln im Mieterhöhungsverfahren bzw. vor Gericht ist richtig. Nicht nachvollziehbar ist aber, dass die Voraussetzung für einen qualifizierten Mietspiegel nicht nur die Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen sein soll, sondern auch die Zustimmung der Interessenverbände von Vermietern und Mietern. Hierdurch wird den Vertretern der Haus- und Grundeigentümer die Möglichkeit eröffnet, qualifizierte Mietspiegel auf Dauer zu verhindern und vernünftige Lösungen zu blockieren."

Abrechnungsfrist für Betriebskosten.
Anke Fuchs: "Die Einführung einer zwölfmonatigen Abrechnungsfrist für Vermieter, in der über die Heizkosten und die sonstigen Nebenkosten abgerechnet werden muss, ist richtig. Diese Vorschrift muss aber zwingendes Recht werden. Sie darf, wenn sie die gewünschte Rechtssicherheit und Klarheit bringen soll, nicht wie vorgesehen, per Mietvertrag abgeändert werden dürfen."

Abschaffung der Modernisierungsmieterhöhung.
Anke Fuchs: "Die Miete für eine modernisierte Wohnung muss sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete richten. Die bisherige, systemfremde Möglichkeit des Vermieters, die Miete nach einer Modernisierung einseitig zu erhöhen, muss gestrichen werden. Zumindest aber sollte die Umlagehöhe von elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete auf neun Prozent gesenkt werden."


Heizkosten: Zuschuss für Bedürftige richtig und wichtig

"Die Kosten für Heizöl haben sich seit dem Frühjahr 1999 fast verdoppelt. Auch der an den Ölpreis gekoppelte Gaspreis ist seit Anfang diesen Jahres rasant gestiegen", stellte Mieterbund-Präsidentin Anke Fuchs fest. "Wir fürchten, dass Mieter sich bei der nächsten Heizkostenabrechnung auf Nachzahlungen von bis zu 75 Pfennig und sogar 1 DM pro Quadratmeter einrichten müssen."

"Wir freuen uns, dass die Bundesregierung in dieser Situation die Forderung des Deutschen Mieterbundes nach einem Heizkostenzuschuss für bedürftige Haushalte aufgegriffen hat", so Anke Fuchs. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 5 DM pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr vor. Gedacht ist der Zuschuss für die Bezieher von Sozialhilfe oder BAföG, aber auch für Mieter, die Wohngeld, oder Eigentümer, die Lastenzuschuss bekommen. "Dieser geplante Heizkostenzuschuss" ist eine sozial treffsichere, unbürokratische und schnelle Reaktion auf eine nicht zu beeinflussende Preisentwicklung bei Öl und Gas. Die Gründe für den Kostenanstieg liegen in erster Linie in der Preispolitik der Erdölländer und in einem hohen Dollarkurs. Die Ökosteuer spielt hier keine Rolle. Der Ölpreis hat sich nur einmal zum 1. April 1999 um 4 Pfennig pro Liter aufgrund der Ökosteuer verteuert. Und auch im Gaspreis stecken lediglich ein Drittel Pfennig Ökosteuer pro Kilowattstunde. Deshalb sind Aussagen falsch, die Bundesregierung sei durch die Ökosteuer für die hohen Heizkosten verantwortlich bzw. die Bundesregierung könne durch eine Rücknahme der Ökosteuer die Heizkosten senken", erklärte die Mieterbund-Präsidentin.


Neue Energie-Einsparpolitik muss kommen

"Staatliche Heizkostenzuschüsse lösen das Problem der steigenden Heizkosten aber nicht. Wir müssen jetzt alles daran setzen, den energetischen Zustand der Häuser und Wohnungen nachhaltig zu verbessern", erklärte Anke Fuchs. "Jetzt müssen die notwendigen Maßnahmen und Investitionen in Richtung bessere Wärmedämmung und neue Heizungsanlagen angestoßen werden", forderte die Mieterbund-Präsidentin.

Neben der geplanten Energiesparverordnung kommt hier den von der Bundesregierung beschlossenen Investitionen große Bedeutung zu. "Wir freuen uns, dass für die Jahre 2001 bis 2003 insgesamt 1,5 Milliarden DM zur Verfügung stehen, zur Gebäudesanierung und zur Erforschung umweltschonender Energietechnologie. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal."

Mieterbund-Präsidentin Anke Fuchs erinnerte in diesem Zusammenhang an das gemeinsame Pilotprojekt "Kommunale Heizspiegel" des Deutschen Mieterbundes, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes. Es sei ein Instrumentarium entwickelt worden, mit dessen Hilfe die durchschnittlichen Energieverbräuche und Energiekosten vor Ort aufgelistet und transparent gemacht werden können. Mieter und Vermieter könnten so leicht erkennen, ob und inwieweit energiesparende Modernisierungen lohnen, das gilt insbesondere für Häuser mit extrem hohen Verbräuchen.

"Energiesparende Investitionen lohnen sich für Mieter, weil die einzusparenden Heizkosten höher ausfallen können als die Modernisierungsumlage, und für Vermieter, weil die Ertragskraft und Vermietbarkeit der Wohnungen langfristig gesichert wird und die Kosten refinanziert werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Aachener Str. 313 50931 Köln Telefon: 0221/940770 Telefax: 0221/9407722

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