Pressemitteilung | Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)

MKS gefährdet Biotopverbund in Deutschland

(Ansbach) - Bei den Wanderschäfern in Deutschland herrscht der Notstand. Die Schafherden sollten längst auf dem Weg zu den Sommerweiden sein, aber wegen der Gefahr der Maul- und Klauenseuche (MKS) dürfen sie im Moment nicht weiterwandern. Durch die MKS-Schutzverordnung ist es den Schäfern mit ihren Herden daher unmöglich, die traditionellen Weideplätze aufzusuchen. Neben enormen wirtschaftlichen Problemen für die Schafhalter hat dies auch unmittelbare negative Auswirkungen auf die Weideflächen. Bei diesen handelt es sich oftmals um wertvollste Natur-Biotope. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL), als Dachverband der 130 Landschaftspflegeverbände in Deutschland, fordert daher Bundesverbraucherministerin Renate Künast zur Auflage eines gezielten Hilfsprogramms und zu MKS-Schutzimpfungen für Schafherden auf.

Auf einem Zehntel der Fläche Deutschlands soll ein Biotopverbund aufgebaut werden – das sieht die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das Gesetz zielt unter anderem auf eine natur- und umweltverträglichere Landwirtschaft. Doch ob diejenigen, die bereits jetzt einen Grossteil höchst wertvoller Kulturlandschaften im Sinne des Naturschutzes bewirtschaften, die Reform noch erleben werden, steht in den Sternen, so Wolfram Güthler, Geschäftsführer des DVL. Durch die MKS-Schutzmassnahmen sind insbesondere traditionell naturnah wirtschaftende Hüteschafbetriebe betroffen. Diese haben in der Vergangenheit zu einem wesentlichen Teil zum Erhalt wertvoller Biotope, wie z.B. den Wacholderheiden der Lüneburger Heide, den Trockenrasen der Schwäbischen Alb aber auch von feuchten Mooren und Niedermooren Norddeutschlands beigetragen.

In der Vergangenheit wurden von den Bundesländern enorme Investitionen in den Aufbau von Beweidungssystemen für diese gefährdeten Biotope und in einen großflächigen Biotopverbund durch die Hüteschäferei gesteckt. Über Agrarumweltprogramme wurden die Schäfereibetriebe in den Naturschutz eingebunden. Diese Programme stellen ein wesentliches wirtschaftliches Standbein für viele Betriebe dar. In der Regel legen exakte Beweidungspläne Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer der Beweidung fest, um für den Naturhaushalt optimale Ergebnisse zu erzielen.

Solange die MKS-Schutzverordnung greift, ist nun aber eine Beweidung dieser Flächen weitgehend unmöglich. Die Schäfer müssten ihre Tiere per Viehtransporter zu den Flächen bringen. Diese teuren Transporte werden aber nicht durch die Programme abgedeckt. Daher sehen sich viele Schäfereibetriebe nicht in der Lage, die vertraglichen Auflagen der Agrarumweltprogramme zu erfüllen. Die aus Naturschutzsicht gewünschte Beweidung kann folglich nicht im erforderlichen Umfang und auch nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Die Zahlungen aus diesen Programmen an die Schäfer sind gefährdet.

Die Schäfer sind darüber hinaus im Moment gezwungen, Futter teuer zuzukaufen. Dies trifft vor allem Wanderschäfer ohne eigene Futtervorräte und ohne eigenen Stall. Um den Futterbedarf zu reduzieren wurde die Beweidung von landwirtschaftlichen Stilllegungsflächen im Zuge der MKS-Krise vorübergehend zugelassen, um die Futterbeschaffungskosten für Schafhalter zu minimieren. Die diesbezügliche von EU-Kommissar Franz Fischler erlassene Verordnung (EG) Nr. 575/2001 vom 23. März 2001 sollte nach Ansicht des DVL umgehend von den zuständigen Ländern umgesetzt werden.

In einem Schreiben an Ministerin Künast fordert der DVL die Umsetzung eines
5-Punkte-Maßnahmenkonzeptes:

1. Den Schäfereibetrieben dürfen keine Nachteile daraus entstehen, dass sie u.U. Auflagen aus Agrarumweltprogrammen auf grund der MKS-Vorsorgemaßnahmen nicht erfüllen können. Für Schäfereibetriebe müssen daher die Auflagen der Veterinärbehörden als höhere Gewalt angesehen werden.

2. Angesichts der zentralen Bedeutung der Hüteschäferei für den Biotopverbund wird die Auflage eines gezielten Hilfsprogramms (z.B. zur Beschaffung von Grundfutter) gefordert, um den Zusammenbruch von im Zuge der MKS-Krise existentiell bedrohten Betrieben zu verhindern.

3. Eine MKS-Schutzimpfung für Schafherden wird angeregt.

4. Unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung wertvollen genetischen Potentials und der biologischen Vielfalt wird eine Impfung insbesondere für Bestände gefährdeter Haustierrassen, wie des Leine-Schafes, der Moorschnucke oder des Rauhwolligen Pommerschen Landschafs gefordert.

5. Truppenübungsplätze sollen als wichtige Sommerweiden wieder zugänglich gemacht werden, da auf militärischen Liegenschaften die Schafhaltung einen besonders hohen ökologischen Wert besitzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) Wolfram Güthler, Geschäftsführer Eyber Str. 2 91522 Ansbach Telefon: 0981/9504-247 Telefax: 0981/9504-246

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