Pressemitteilung |

Langfristig bindende Finanzprodukte nur mit Honorarberater / Gefahr der übereilten Hausfinanzierung durch neutralen Rat begegnen / Kunden- statt Provisionsinteressen in den Vordergrund stellen

(Berlin) - Die niedrigen Zinsen sind derzeit das Argument vieler Bankberater, Kunden zum Abschluss von Kreditverträgen zu bewegen. Gerade bei der Hausfinanzierung können übereilt abgeschlossene Verträge durch steigende Zinsen jedoch zum Bumerang werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will die Baufinanzierung deshalb verstärkt in die Hand von Honorarberatern legen. Dies wurde am Rande des Honorarberaterkongresses am 3. März in Hanau vom für Verbraucherschutz zuständigen Abteilungsleiter Christian Grugel erneut bestätigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Beratung objektiv und unabhängig von Provisionsinteressen erfolgt. Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) begrüßt das und fordert gleichzeitig, dass sämtliche langfristig bindenden Finanzanlagen, wie etwa Baufinanzierung oder Altersvorsorge, nur nach dem Prinzip der unabhängigen Honorarberatung abgeschlossen werden dürfen.

Einführung "Honorar-Immobilienkreditberater" geplant

Mit einem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll der "Honorar-Immobilienkreditberater" neu geschaffen werden. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Denn nur bei der Honorarberatung sei gewährleistet, dass die Beratung objektiv ist und sich die Empfehlung nicht nach Provisionsinteressen richtet. Das Ministerium wörtlich: "Wer in Zukunft diese Berufsbezeichnung trägt, darf keine Provisionen von Kreditgebern für die Beratung annehmen. Verbraucher wissen so, dass die Beratung objektiv erfolgt.".

Langfristige Geldanlagen nur durch Honorarberatung

"Dass das Bundesjustizministerium die Baufinanzierung besonders schützen will, ist sinnvoll", sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender des BVDH. "Baufinanzierungen binden Verbraucher sehr lange und sind während der Laufzeit nur sehr schwer zu ändern." Dies gilt allerdings auch für viele andere Finanzprodukte. "Das Bundesjustizministerium sieht eine objektive Beratung in erster Linie durch Honorarberater gegeben. Bei langfristigen Finanzierungsgeschäften, wie bei der Baufinanzierung, ist eine neutrale Beratung besonders wichtig, da die Qualität der Beratung sich erste viele Jahre später zeigt. Aber auch alle anderen langfristig bindenden Produkte sollten künftig nur über Honorarberatung abgeschlossen werden dürfen."

Dazu zählen etwa alle Anlagen, die einen Anlagehorizont von mindestens 10 Jahren haben oder mit dem Ziel einer Ruhestandsvorsorge getätigt werden. "Hier erfahren Verbraucher oft erst nach 30 Jahren, ob sie das 'richtige' Produkt verkauft bekommen haben, oder ob der damalige Berater eher für seine Bank oder den Produktanbieter erfolgreich war", so Schmidt. Aber auch Fonds- oder Aktiensparpläne, die etwa für die Ausbildung der Kinder oder für die Absicherung der Pflegebedürftigkeit der Eltern abgeschlossen werden, sollten in jedem Fall objektiv, also durch eine Honorarberatung, geprüft sein.

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband deutscher Honorarberater e.V. Pressestelle Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin Telefon: (030) 89021-310, Fax: (030) 89021-301

(mk)

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