Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

Kurzarbeit für einen Branchenteilnehmer ist viel zu kurz gedacht / "Beschäftigungssicherung in Krisenzeiten lässt sich nur mit Kurzarbeit gewährleisten"

(Berlin) - Im Zuge der Volkswagen-Abgasaffäre prüft die Bundesregierung derzeit, ob die Kurzarbeiterregelung auch auf Arbeitnehmer in der Zeitarbeit bei Volkswagen ausgedehnt werden sollte. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sieht im Vorstoß der Bundesregierung den richtigen Ansatz, der aber noch ausgebaut werden müsse. Dazu erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des BAP:

"Generell muss der Weg für Kurzarbeit in der Zeitarbeit freigemacht werden und darf nicht nur für einen bestimmten Betrieb oder Branche gelten. Der Prüfung muss nun eine schnelle Einführung der Kurzarbeiterregelung für Betriebe der Zeitarbeit in allen Branchen folgen. Die bisherige Regelung, dass nur die Stammbelegschaft geschützt werde, ist nicht mehr zeitgemäß. In Krisenzeiten sind Arbeitnehmer in der Zeitarbeit daher genauso schutzbedürftig wie andere Arbeitnehmer auch. Der Beschluss zur Einführung von Kurzarbeit für Zeitarbeitnehmer darf aber nicht nur in diesen schwierigen Zeiten gelten, sondern muss dauerhaft für die Branche im Gesetz festgeschrieben werden. Denn auch Zeitarbeit unterliegt vollständig dem deutschen Arbeitsrecht mit fast ausschließlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und ist das Mittel, Flexibilität zu gewährleisten. Mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird so die Möglichkeit geschaffen, Beschäftigung in Krisensituationen - auch in der Zeitarbeit - zu erhalten. Somit muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen festlegen, um ein schnelles Handeln in schwierigen Zeiten zu gewährleisten."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(cl)

NEWS TEILEN: