Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Kraft-Wärme-Kopplung: Berlin und Brüssel haben sich geeinigt / "Endlich Planungssicherheit für Stadtwerke"

(Berlin) - Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich darauf verständigt, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) notifiziert werden kann. Dazu Michael Ebling, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz! Und es ist ein guter Tag für die Stadtwerke, die seit Jahren auf die Klimaschutztechnologie KWK setzen. Sie haben nun endlich Planungssicherheit." Seit Januar hatte sich die Bundesregierung um eine Notifizierung des bereits am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetzes bemüht. Die EU-Kommission hat nun die beihilferechtliche Zuständigkeit der mit dem neuen KWKG erstmals vorgesehenen Bestandsförderung bestätigt.

"Die Unsicherheit, die bis zum heutigen Tag über der KWK geschwebt hat, war Gift für deren Entwicklung", so Ebling. "Ab heute wissen die Unternehmen, die KWK-Anlagen in ihrem Bestand haben, dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen weiterhin flankiert wird."

Mit der Notifizierung geht einher, dass im Bereich des Neubaus von KWK-Anlagen ein Ausschreibungsmodell im Segment von 1 bis 50 MW eingeführt wird. Ebling: "Weil die Kraft-Wärme-Kopplung sehr stark von örtlichen Gegebenheiten abhängt, ist hier ein echter Wettbewerb schwer möglich." Der VKU stehe als Ansprechpartner sehr gern zur Verfügung, wenn es darum geht, entsprechende Ausschreibungsmodalitäten zu entwickeln, die den KWK-Ausbau auch tatsächlich ermöglichen. "Die Stadtwerke sind investitionsbereit. Sie brauchen aber die richtigen Rahmenbedingungen, eine klare Konzentration der Förderung auf KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung, um die KWK weiter voranzubringen. Damit können sie ganz erheblich zum Klimaschutz beitragen - auch und gerade im Bereich der Wärmeversorgung." Alleine die deutschen Stadtwerke sparen jährlich durch die KWK rund elf Millionen Tonnen CO2 ein.

Hintergrund Kraft-Wärme-Kopplung:
Bei der Stromerzeugung entsteht Wärme, die als Abwärme verloren geht. Diese Abwärme nutzen KWK-Anlagen zum Beispiel für die Wärmversorgung von Gebäuden (Fernwärme). Die KWK nutzt die eingesetzte Energie (zum Beispiel Gas) also doppelt. Damit erreichen diese Anlagen einen Gesamtwirkungsgrad, der doppelt so hoch ist wie bei der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Stefan Luig, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(dw)

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