Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Keine weiteren Lasten für das Handwerk durch neue verkehrsrechtliche Regelungen auf EU-Ebene schaffen!

(Berlin) - Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wird am 4. Juni 2018 über die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau und zur Nutzung des digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen abstimmen. Zu dieser anstehenden Abstimmung über die Tachographenordnung erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

"Mit einer Ausweitung der Tachographenpflicht auch auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen würde der Verkehrsausschuss ein weiteres fatales Signal in Richtung Mittelstand und Handwerk senden, nachdem er sich bereits am 24. Mai für die verbindliche Einführung der europaweiten Mautpflicht auch auf Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgesprochen hatte.
Die Ausdehnung des Gewichtsbereiches bei der Tachographenpflicht muss angesichts der zahlreichen nicht gewünschten negativen Nebenwirkungen aufgegeben werden. Stattdessen sind die Ausnahmen für das Handwerk weiterzuentwickeln. Der im Ausschuss eingebrachte Vorschlag für eine verbesserte Ausnahme für das Baugewerbe geht in die richtige Richtung und sollte durch eine generelle Ausdehnung der Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer ergänzt werden.

Wenn die Politik den Güter- und Personenferntransport auch mit leichteren Fahrzeugen besser kontrollieren will, müssen Regulierungen gefunden werden, die sich von Anfang an gezielt auf diese Branche beschränken und nicht über Gewichtsgrenzen andere Wirtschaftsbereiche massiv belasten!
Das deutsche Handwerk erkennt die Notwendigkeit der Regulierung und Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterfernverkehr zum Schutz der dort beschäftigten Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer ausdrücklich an. Völlig inakzeptabel aber ist es, dass diese Regelungen zu Lasten anderer Branchen außerhalb des Transportgewerbes gehen.

Im Handwerk werden Fahrzeuge gebraucht, um zu einer Baustelle oder zum Kunden zu gelangen. Hier werden keine Berufsfahrer eingesetzt, sondern die Handwerker transportieren ihre Arbeitsmaterialien selbst. Niemandem ist damit gedient, wenn Dachdecker, Elektriker, Bäcker und Tischler umständlich nachweisen müssen, dass sie in der Woche weniger als die erlaubten 56! Stunden fahren. So etwas gibt es im Handwerk nicht!

Nach massiver Kritik aus dem Handwerk will der Verkehrsausschuss die neue Tachographenpflicht im Gewichtsbereich zwischen 2,4 bis 3,5 Tonnen zumindest auf grenzüberschreitende Verkehre beschränken. Das ist zwar eine Verbesserung gegenüber dem Ursprungsvorschlag: Aber gerade in den Grenzgebieten nach Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gehört grenzüberschreitende Tätigkeit auch im Handwerk heute zur täglichen beruflichen Praxis in einem zusammenwachsenden Europa.
Uns allen sollte klar sein: Die vorgeschlagene Ausdehnung würde nur der erste Schritt zu einer späteren weiteren Ausweitung auf alle innerstaatlichen Transportvorgänge im unteren Gewichtsbereich sein! Hier geht es um Hunderttausende mittelständische Betriebe in Deutschland und Millionen in Europa, denen zusätzliche Lasten drohen!

Für einen Betrieb fallen durch die Tachographenpflicht erhebliche Kosten und Bürokratien an: Ausgaben von rund 1.500 Euro für den Einbau eines Tachographen, die Anschaffung von Kontrollkarten für das Unternehmen und seine Mitarbeiter, der Kauf von Software zur Datenverwaltung sowie regelmäßige Wartungs-, Archivierung- und Auslesungspflichten und die Unterweisung aller Beschäftigten."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(sy)

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