Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Kapitalertragssteuern: Familien sparen Steuern

(Berlin) - Spätestens seit der Halbierung des Sparer-Freibetrages hat sich die Zahl der Anleger erhöht, die sich überlegen, wie sie dem Fiskus ein Schnippchen schlagen können.

Für Familien bietet sich da die Möglichkeit, die Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen und Kapitalvermögen an Kinder zu verschenken. Einem Kind stehen, falls es ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen hat, folgende jährliche Freibeträge maximal zu:

Grundfreibetrag DM 13.499,00
Werbungskosten-Pauschbetrag DM 100,00
Sparer-Freibetrag DM 3.000,00
Sonderausgaben-Pauschbetrag DM 108,00
Insgesamt steuerfrei DM 16.707,00

Das heißt: Einnahmen aus Kapitalvermögen sind bis zu einer Höhe von 16.707 D-Mark steuerfrei. Bei einer jährlichen Verzinsung von beispielsweise 5 Prozent findet also dann keine steuerliche Belastung statt, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 334.140 D-Mark (5 Prozent von 334.140 D-Mark = 16.707 D-Mark) nicht überschreitet.

Voraussetzung für die Veranlagung der Kapitalerträge beim Kind ist eine Schenkung des Kapitalvermögens, die einen Betrag von 400.000 D-Mark nicht überschreiten darf. Dieser steuerfreie Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden.

Aber Vorsicht: Eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie wird nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.

Sind Kinder in einer Familie über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss berücksichtigt werden, dass ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern wegfallen. Zudem müssen Kinder mit zu hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Daher empfiehlt es sich, vor einer geplanten Schenkung ausführliche Informationen einzuholen und verschiedene Alternativen durchzurechnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V

NEWS TEILEN: