Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Internationale Insolvenzabsicherung für Airlines ist sinnvoll / DRV plädiert für wettbewerbsneutrale Lösung für den Luftverkehr

(Berlin) Die Insolvenzen von Fluggesellschaften wie Air Berlin, Monarch Airlines und Niki im vergangenen Jahr haben zahlreiche Fluggäste in Europa stranden lassen. Kunden, die nur einen Flug ohne die Absicherung im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, haben ihr Geld verloren und mussten sich um die Umorganisation ihrer Reisen selbst kümmern. Dadurch hat das Thema der Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften an Fahrt aufgenommen.

"Aus Sicht des DRV ist eine Insolvenzabsicherung für Airlines zum Schutz der vereinnahmten Kundengelder sinnvoll und wünschenswert. Alle Reisenden müssen geschützt werden - und das unabhängig vom Heimatflughafen der Fluggesellschaft", erklärt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). "Eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften muss daher international verpflichtend implementiert werden", so der DRV-Präsident weiter.

Ein solcher Schutz dürfe allerdings nicht wieder auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Reiseunternehmen und insbesondere deutscher Airlines gehen. "Diese sind im internationalen Wettbewerb ohnehin schon stark benachteiligt, etwa durch die Luftverkehrsteuer, die hohen deutschen Luftsicherheitsgebühren oder die Urlaubssteuer, die durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Einkauf von Hotelleistungen entsteht", erläutert Fiebig. Diese Abgaben verzerren den Wettbewerb und sind schädlich für Urlauber, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften.

"Wir plädieren für eine wettbewerbsneutrale, internationale Lösung in Sachen Insolvenzabsicherung", so Fiebig. "Zugleich sind aber an anderer Stelle Entlastungen dringend erforderlich - wie bei der Luftverkehrsteuer, den Luftsicherheitsgebühren an Flughäfen oder der Urlaubssteuer.

Urlauber, die zum Beispiel in einem Reisebüro eine Veranstalterreise gebucht haben, sind allerdings bereits heute vollumfänglich geschützt. Im Falle einer Airline-Insolvenz können sie sich - wie jüngst im Fall der Fluggesellschaft Niki - darauf verlassen, dass der Veranstalter sich um sie kümmert und gegebenenfalls auf seine Kosten den Flug umorganisiert. "Dies zeigt einmal mehr die Vorteile der verbraucherfreundlichen Pauschalreise", so Fiebig.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Pressestelle Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(rf)

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