Pressemitteilung | vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Hitzewelle: Betriebe haben gute individuelle Lösungen / Brossardt: "Kein Anspruch auf Hitzefrei"

(München) - Vor dem Hintergrund der derzeit heißen Tage unterstreicht die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass auch bei hohen Temperaturen die Arbeitspflicht nicht automatisch entfällt. "Es gibt zwar keine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz", erläutert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. "Gleichwohl sind die Unternehmen bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. So können Arbeitnehmer beispielsweise weder klimatisierte Räume noch 'Hitzefrei' verlangen", ergänzt Brossardt.

Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Vorschriften aber dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Führt zum Beispiel die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. "Es ist aber Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden. Viele Unternehmen haben hier in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle entwickelt", so der vbw Hauptgeschäftsführer. Möglich sind auch organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, oder die Bereitstellung geeigneter Getränke.

Die vbw weist darauf hin, dass Arbeitnehmer unabhängig von der Wetterlage dafür verantwortlich sind, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. "Kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht erreichen, weil zum Beispiel die Zugverbindung hitzebedingt ausfällt, so gehört das zu seinem Wegerisiko. Der Arbeitnehmer muss andere Lösungen finden, um rechtzeitig an seinem Arbeitsplatz zu sein", betont Brossardt.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-100, Fax: (089) 55178-111

(cl)

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