Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Heimreise aus Nicht-EU-Ländern / ADAC: Einfuhr von Reisemitbringseln weiterhin beschränkt

(München) - Reisende, die vom Urlaub in einem Nicht-EU-Land nach Hause zurückkehren, müssen nach wie vor zuviel mitgeführte Reisemitbringsel beim Zoll anmelden. Zollfrei bleiben laut ADAC nur im Urlaubsland eingekaufte Waren, die den Wert von 350 Mark nicht überschreiten. Für Reisemitbringsel aus Polen oder Tschechien liegt der Freibetrag derzeit bei nur 200 Mark. Die erlaubte Freimenge aus Nicht-EU-Ländern beträgt beispielsweise bei Zigaretten 200 Stück, bei Schnaps ein Liter und bei Kaffee 500 Gramm.

Wer abgabepflichtige Waren nicht beim Zoll anmeldet, verstößt nicht nur gegen die Zollgesetze, er muss auch tief in die Tasche greifen. Die Einfuhrabgabe beträgt pro zuviel mitgeführter Zigarette 22 Pfennig, 13,30 Mark pro Liter Schnaps und 7,80 Mark pro Pfund Kaffee. Darüber hinaus haben Zollsünder mit einer zusätzlichen Strafe in Höhe der gesamten Zollkosten zu rechnen.

Führt die Rückreise aus einem Nicht-EU-Land nicht direkt nach Deutschland, muss die Zollmeldung im ersten Land, das der Europäischen Union angehört, abgegeben werden. Dies ist beispielsweise Dänemark oder Schweden, wenn deutsche Autofahrer aus Norwegen kommen oder Österreich, wenn sie aus Ungarn oder Slowenien einreisen. Der ADAC macht Autotouristen, die von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land unterwegs sind, darauf aufmerksam, dass sie auch noch 30 Kilometer außerhalb der Grenzen auf zuviel mitgeführte Waren untersucht werden dürfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8, 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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