Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk fordert eine Novellierung der Entsenderichtlinie mit Augenmaß

(Berlin) - Am 16. Oktober 2017 wird der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments über den Berichts-entwurf zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie abstimmen. Hierzu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Seit 20 Jahren regelt die Entsenderichtlinie, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union arbeiten dürfen. Im Mittelpunkt stehen zwei Ziele: Ortsansässige Betriebe müssen vor unlauterem Wettbewerb, entsandte Arbeit-nehmer vor Lohn- und Sozialdumping geschützt werden. Damit das gelingt, müssen zum einen die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. Zum anderen müssen die per Gesetz oder durch allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge vorgeschriebenen Mindestlöhne des Landes gezahlt werden, in dem der entsandte Arbeitnehmer tätig ist.

In der Praxis hat sich bewährt, dass sich die Entsenderichtlinie auf den Schutz eines harten Kerns nationaler Arbeitsbedingungen kon-zentriert. Darüber hinausgehende europäische Vorschriften, die beispielsweise vorsehen, den Begriff "Mindestlöhne" durch den unbestimmten Begriff der "Entlohnung" zu ersetzen, führen nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern dadurch drohen unnötig komplizierte Regelungen der Mitgliedstaaten. Diese können zu einer Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt führen und zugleich die Arbeit der nationalen Kontrollbehörden erschweren. Das deutsche Handwerk appelliert deshalb an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, nur ein Minimum an Änderungen vorzunehmen und dabei darauf zu achten, dass diese auch tatsächlich praxisorientiert sind."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(rs)

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