Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Grünes Licht für Stiftungsrechtsreform / Bundesverband meldet Erfolg: Die Stiftungsrechtsreform ist Teil des Koalitionsvertrages und verspricht mehr Rechtsklarheit, Flexibilität und Transparenz für Stiftungen

(Berlin) - Die Aussage im von Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag ist eindeutig: "Zudem werden wir das Stiftungsrecht auf der Grundlage der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht ändern" (Zeile 5.550 - 5.552). Eine gute Nachricht für die rund 22.000 Stiftungen in Deutschland.

Sie können sich auf eine umfassende Modernisierung des Stiftungsrechtes in dieser Legislaturperiode einstellen. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen in ihrer jetzigen Form nicht mehr den Anforderungen der Zeit entsprechen und das gesellschaftlich positive Wirkungspotential von Stiftungen bremsen. Das neue Gesetz verspricht auf Basis der im September 2016 vorgestellten Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mehr Rechtsklarheit, Flexibilität und Transparenz für die deutschen Stiftungen.

"Die Reformvorschläge zeigen die erfolgreiche Themenanwaltschaft des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, seiner Gremien und Mitgliedsstiftungen. Auf dem Weg zu dieser Stiftungsrechtsreform war und ist der Verband wichtiger Begleiter, Ansprechpartner und Agendatreiber", erläutert Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

"Bei der konkreten Ausformulierung des Gesetzes auf Basis der Vorschläge der Bund Länder Arbeitsgruppe sehen wir jedoch noch Handlungsbedarf. Auch fordern wir weiterhin die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung", sagt, Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Martin Speer, Pressesprecher Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Fax: (030) 89794711

(sy)

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