Generalbundesanwalt Kay Nehm mit Richard-Spiegel-Preis ausgezeichnet
(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat am 29. April 2001 dem Generalbundesanwalt Kay Nehm den Richard-Spiegel-Preis verliehen. An der Preisverleihung in der Festung Marienberg, Würzburg, nahmen über 100 führende Vertreter der Justiz, der Anwaltschaft, der Staatsanwaltschaft, der Versicherungswirtschaft, der im Verkehrsrecht aktiven Verbände sowie des ADAC teil.
"Generalbundesanwalt Kay Nehm hat sich in besonderer Weise um das Verkehrsrecht verdient gemacht. Seine Kompetenz ist in Fachkreisen hoch anerkannt. Viel beachtet sind seine Fachvorträge und Veröffentlichungen. Seine Anerkennung beruht nicht zuletzt auf seiner Aufgeschlossenheit und Fairness", so Rechtsanwalt und Notar Eckard Höfle, Vorsitzender des Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, in Würzburg bei seiner Laudatio.
Der diesjährige Preisträger war als Richter im für Verkehrsstrafsachen zuständigen Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) tätig. Zudem ist er Präsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft, die den jährlich stattfindenden Verkehrsgerichtstag in Goslar ausrichtet.
Der Richard-Spiegel-Preis wurde 1994 von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, der bundesweit rund 5.000 im Verkehrsrecht aktiven Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angehören, gestiftet. Zu der Stiftungsveranstaltung hielt der diesjährige Preisträger die Laudatio. Der Preis trägt den Namen des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof, der zwei Jahrzehnte als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages die Entwicklung des Verkehrsrechts maßgebend beeinflusst hat. Der Richard-Spiegel-Preis ist erstmals 1995 an Dr. Erich Steffen, den Vorsitzenden Richter am BGH a.D. verliehen worden. Weitere Preisträger waren 1997 Diplom-Physiker Dr. Ulrich Löhle, Freiburg i. Br., 1998 Rechtsanwalt Wolf-Dieter Beck, München, 1999 der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages Dr. Peter Macke und Rechtsanwalt Alfred Fleischmann.
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