Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Geldwäsche: Transparenzregister schafft nicht genügend Transparenz

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Entscheidung des Bundeskabinetts vom heutigen Mittwoch (22. Februar 2017) zur Einführung eines sogenannten Transparenzregisters einen Mangel an wirklicher Transparenz. Der Kabinettsentwurf sieht in Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Geldwäsche vor, ein zentrales elektronisches Transparenzregister zu schaffen. Zugang zu dem Transparenzregister sollen bei "berechtigtem Interesse" unter anderem "Fachjournalisten" haben. Deren Recherche "muss der Vorbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dienen".

"Der Entwurf muss dringend überarbeitet werden. Die Bundesregierung bleibt nicht nur echte Transparenz schuldig, sie nimmt für sich auch in Anspruch, bestimmen zu können, welche Journalisten im geplanten Register recherchieren dürfen.", kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: "Soll das federführende Bundesfinanzministerium etwa darüber entscheiden dürfen, was eine ,ernsthafte und sachbezogene Auseinandersetzung' journalistischer Recherche ist? Welche Medien als seriös gelten dürfen und welche nicht? Das darf nicht sein."

Das Transparenzregister müsse für alle Journalistinnen und Journalisten zugänglich sein, so der DJV-Vorsitzende. "Geldwäsche geht die gesamte Gesellschaft an. Also muss jeder Journalist dazu recherchieren dürfen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(wl)

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