Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW fordert dynamische Anpassung des Wohngelds

(Berlin) - "Die Höhe des Wohngelds sollte jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden", forderte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW anlässlich der heutigen Anhörung zur Reform des Wohngeldrechts. "Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und die Leistungshöhe und Miethöchstbeträge beim Wohngeld an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anpassen möchte", so Gedaschko. Die letzte Anpassung des Wohngelds liege immerhin schon fünf Jahre zurück.
Der GdW appellierte jedoch an die Politik, das Wohngeld nicht - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - nur alle vier Jahre zu überprüfen. Eine Evaluation müsse mindestens alle zwei Jahre erfolgen. Effektiver wäre es, das Wohngeld zu dynamisieren und wie bei der Mindestsicherung jährlich entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus spricht sich die Wohnungswirtschaft dafür aus, die Heizkosten beim Wohngeld stärker zu berücksichtigen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Tabellenwerte des Wohngeldes so anzupassen, dass gestiegene Bruttowarmmieten bei der Leistungserhöhung durch eine entsprechende Erhöhung der Tabellenwerte mit einbezogen werden. So wird ein Großteil der Steigerung der warmen Nebenkosten abgedeckt. "Dennoch lässt eine solche Pauschalierung der Heizkosten in den einzelnen Tabellenwerten die unterschiedlichen Kosten in den Regionen - wie beispielsweise bei der Fernwärme - außer Acht", erklärte Gedaschko. Spätestens bei der Evaluierung des Wohngeldes müsse dieses Problem angegangen werden.

Hintergrundinformation: Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zum Wohnen, der an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe oder ALG II erhalten. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden Heizkosten erstmals bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Dieser Heizkostenzuschuss sollte die extrem hohen Energiepreise abfedern. Je nach Haushaltsgröße wurden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Der Heizkostenzuschuss wurde zum 1. Januar 2011 wieder gestrichen. In Deutschland gibt es rund 780.000 Wohngeldempfängerhaushalte. Über 90 Prozent aller Haushalte, die Wohngeld beziehen, sind Mieterhaushalte.

Die Stellungnahme des GdW zur Wohngeldreform finden Sie hier: web.gdw.de/uploads/pdf/stellungnahmen/GdW-Stn_Wohngeldrecht_22012015.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(cl)

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