Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Familienunternehmer zum BAG-Urteil zum Fluglotsenstreik 2012 / Grundlegende Reform des Streikrechts notwendig

(Berlin) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Gewerkschaft der Flugsicherung dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport AG Schadenersatz für einen Streik im Februar 2012 zahlen muss. Der Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordert nach dem Urteil eine grundlegende Reform des Streikrechts.

Barbara Pommer, Vorsitzende der Kommission Arbeitsmarktpolitik des Verbands, erklärt dazu: "Das gestrige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Fluglotsenstreik am Frankfurter Flughafen und dessen rechtswidrige Einstufung ist ein wichtiges Signal! Es zeigt hier den Sparten-Gewerkschaften die Grenzen auf und verdeutlicht, dass nicht jedes Mittel rechtens ist, um die eigenen Interessen im Arbeitskampf durchzusetzen. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist zudem ein wichtiger Schritt, um wieder mehr 'Waffengleichheit' zwischen den Tarifparteien herzustellen, vor allem wenn es um den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge geht. Hier werden immer unbeteiligte Dritte, vor allem die Bürger, in Mitleidenschaft gezogen."

Pommer fordert: "Das BAG-Urteil kann aus Sicht der Familienunternehmer nur die erste Stufe für eine grundlegende Reform des Streikrechts sein. Die sogenannten Solidaritätsstreiks müssen wieder abgeschafft werden. Warnstreiks sind zeitlich zu begrenzen. Zudem sollten vor und während der Tarifverhandlungen keine Streiks geführt werden dürfen.

Grundsätzlich müssen wir im Streikrecht weg kommen von richterlichen Einzelfallentscheidungen hin zu bundeseinheitlich tragfähigen gesetzlichen Regelungen."

Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. (ASU), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Fax: (030) 30065390

(cl)

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