Pressemitteilung | TÃœV Verband e.V.

Fahrverbote von Dieselfahrzeugen verhindern - Luft in Städten durch konsequente Abgasprüfung verbessern

(Berlin) - Gesetzliche Grundlage für genauere Überprüfung von Abgasverhalten schaffen / TÜV-Verband fordert Zugriff auf Fahrzeug-Software bei der Abgasuntersuchung / Bundesregierung muss Sofortprogramm für saubere Luft zügig umsetzen / Digitale Mobilitätskonzepte voranbringen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung über die Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge vertagt. Damit ist die Frage, ob Kommunen bestimmte Fahrzeuge vom Verkehr ausschließen können, noch nicht endgültig geklärt. Unabhängig von der Urteilsverkündung am morgigen Dienstag, den 27. Februar 2018, fordert der TÜV-Verband (VdTÜV) die Bundesregierung zum Handeln auf. "Fahrverbote zielen nur auf die Symptome ab, wir brauchen ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Ursachen zu bekämpfen", erklärt Richard Goebelt, Bereichsleiter Mobilität beim VdTÜV. Dazu muss das bereits bestehende Potenzial zur Verminderung von Abgasemissionen konsequent ausgeschöpft werden. "Das milliardenschwere Sofortprogramm, das die Bundesregierung im vergangenen November vereinbart hatte, muss nun zügig und unbürokratisch umgesetzt werden", erklärt Goebelt weiter. Vor allem für die Nachrüstung von Fahrzeugflotten, ÖPNV-Bussen und schweren Lkw im innerstädtischen Verkehr müssen finanzielle Anreize geschaffen werden.

Betroffen von Fahrverboten sind aber vor allem Millionen von privaten Dieselfahrern. Der VdTÜV warnt hier vor pauschalen Lösungen für mögliche Hardware-Nachrüstung von betroffenen Fahrzeugmodellen. "Die Entscheidung über eine technische Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sollte auf Grundlage unabhängiger und kompetenter Bewertungen erfolgen", so Goebelt. Dabei muss die Frage im Vordergrund stehen, ob eine technische Nachrüstung auch ihre erhoffte Wirkung entfaltet, technisch leistbar und auch finanziell vertretbar ist. "Auf keinen Fall dürfen am Ende die Fahrzeughalter mit den Kosten allein gelassen werden," fordert der Mobilitätsexperte.

Ein großes Potenzial bietet nach Ansicht des VdTÜV die Entwicklung moderner und umweltschonender Verkehrskonzepte. "Mobilität muss neu gedacht werden", erläutert Goebelt, "hierzu braucht es klare Vorschläge und Orientierungshilfen für die Kommunen zur praktischen Umsetzung multimodaler Verkehrskonzepte." Die konsequente Entwicklung und Nutzung digitaler Innovationen schaffen hierfür ideale Voraussetzungen. Neue Mobilitätsangebote können dadurch auf die individuellen Bedürfnisse maßgeschneidert und gleichzeitig umweltschonend sein.

Für die generelle Verbesserung der Luftqualität in den Städten muss aber auch die regelmäßige Abgasuntersuchung weiterentwickelt werden, wofür sich der VdTÜV schon seit langem einsetzt. Die EU-Kommission geht davon aus, dass fünf Prozent der defekten oder manipulierten Fahrzeuge für 25 Prozent der Luftverschmutzung in Europa verantwortlich sind. "Mehrere nationale und internationale Vergleichsstudien belegen, dass die Abgasuntersuchung in ihrer aktuellen Form Defekte und Manipulationen nicht immer verlässlich aufdecken kann", erläutert Goebelt.

Um Manipulationen an einem Fahrzeug im Rahmen der Abgasuntersuchung wirklich erkennen zu können, benötigen die TÜV-Organisationen einen direkten Zugriff auf die Software des Fahrzeugs. "Dafür fehlt aber nach wie vor die gesetzliche Grundlage," kritisiert Goebelt, "es wird die Aufgabe der neuen Bundesregierung sein, auch hier die Möglichkeiten zur Manipulation durch wirkungsvolle Prüfvorschriften zu unterbinden." Das gleiche gilt für eine zukünftige Überprüfung der Stickoxide-Emissionen, die momentan noch nicht Gegenstand der Abgasuntersuchungen sind. Hierzu muss allerdings noch die Messmethode entsprechend validiert werden.

Die Zukunft der Mobilität wird auch Thema sein auf der TÜV® Mobility Conference, die am 18. und 19.4.2018 in Berlin stattfindet: https://www.vdtuev.de/mobility-conference

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) Gesine Marks, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Friedrichstr. 136, 10117 Berlin Telefon: (030) 760095-400, Fax: (030) 760095-401

(cl)

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