Pressemitteilung | Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)

EuGH: Generalanwalt gibt Hinweise für Bewertung von neuartiger Gentechnik / BÖLW fordert klare europäische Regelungen und warnt vor nationalen Alleingängen

(Berlin) - Auf Anfrage eines französischen Gerichts an den EuGH hat dessen Generalanwalt am Donnerstag seine Position veröffentlicht. Der Geschäftsführer des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, kommentiert:

"Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs zeigt, dass man neuartige Gentechnikverfahren wie Crispr-Cas nicht mit klassischer Züchtung gleichsetzen kann. Der Generalanwalt stellt auch klar, dass für die Bewertung der Prozess bedeutsam ist und nicht die Frage, ob am Ende manipuliertes Erbgut im Produkt nachgewiesen werden kann.

Wir appellieren an den EuGH, in seiner Entscheidung die Argumentation des Generalanwalts konsequent weiter zu entwickeln. Und explizit klar zu stellen, dass die neuartigen Gentechnik-Verfahren und ihre Produkte wie die bisherige Gentechnik reguliert werden müssen.

Die kommende Bundesregierung muss auch auf nationaler Ebene sicherstellen, dass das, was Gentechnik ist, auch so geprüft und gekennzeichnet wird. Bevor es keine europäische Entscheidung gibt, wie Crispr und Co rechtlich einzuordnen sind, gehören solche Pflanzen weder auf den Acker noch in den Handel. Denn aus der Natur sind Gentech-Pflanzen nicht rückholbar, im Supermarkt wären sie durch mangelnde Kennzeichnung für die Kunden nicht erkennbar."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) Joyce Moewius, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 19-20, 10117 Berlin Telefon: (030) 28482-300, Fax: (030) 28482-309

(rs)

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