Pressemitteilung | Deutscher Heilbäderverband e.V.

Ernst Hinsken: Das Präventionsgesetz ist längst überfällig

(Berlin) - Dies konstatiert Ernst Hinsken, Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) vor der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit. Kann-Leistung muss Pflicht-Leistung werden!

DHV-Präsident Ernst Hinsken stellt anlässlich der Erörterung des Referentenentwurfs eines Präventionsgesetzes schnellen Handlungsbedarf fest. Der Referentenentwurf zum Präventionsgesetzes soll noch bis Ende 2014 im Kabinett beraten werden. "Es ist erfreulich, dass mittels eines Präventionsgesetz die gesundheitliche Eigenverantwortung der Versicherten weiter ausgebaut werden soll. Will man Prävention aber ernst nehmen, so bleibt der Entwurf hinter dem selbst gesteckten Ziel zurück", so Hinsken.
Vor dem Hintergrund, dass 2013 das Ausgabevolumen der Krankenkassen für Präventionsleistungen insgesamt etwa 260 Mio. Euro betrug, ist der Ansatz, dass die Krankenkassen nunmehr rund 500 Mio. Euro in die Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherten investieren sollen, der Anfang des Weges in die notwendige Richtung.

Positiv zu bewerten ist, wonach Arbeitnehmer mit Schichtdienst und pflegende Angehörige, die aufgrund ihrer individuellen beruflichen oder familiären Umstände nur schwer oder gar nicht an Präventionskursen teilnehmen können, ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten künftig wahrnehmen sollen. Dies greife aber zu kurz. Die ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen in den rund 330 anerkannten Heilbädern und Kurorten nach §23 Absatz 2 SGB V stellen eine solide und kompetente Basis für Präventionsleistungen dar. Der DHV setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Gesetzes die derzeitige Kann-Leistung in eine Pflicht-Leistung für alle Versicherte umgewandelt werden muss.

Sofern Krankenkassen aufgrund der besonderen Form Leistungen wohnortfern erbringen, etwa in staatlich anerkannten Kurorten, können die Krankenkassen durch den Verweis auf §23 Absatz 2 Satz 2 SGB V zukünftig zu den Kosten der Präventionsmaßnahmen einen täglichen Zuschuss zu den übrigen Kosten bis zu 16 Euro leisten. "Es ist eigentlich ein Unding, dass hier ein Zuschuss für Maßnahmen erhöht wird, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur sehr schwerfällig genehmigt werden, zumindest ist aber ein Anfang gemacht", so Hinsken. Hinsken fordert zudem, dass die finanziellen Mittel für die Prävention nicht allein bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gebündelt werden sollen, sondern die vorgesehene Kooperationen aller Akteure und die Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf Länder und kommunaler Ebene zu realisieren seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Heilbäderverband e.V. Jean Sebastian Esser, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Charlottenstr. 13, 10969 Berlin Telefon: (030) 2463692-0, Fax: (030) 246369229

(cl)

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