Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Eckpunkte der Reform der Arbeitsförderung /IG Metall sieht Klärungsbedarf

(Frankfurt/M.) - Die Eckpunkte der Koalitionsfraktionen zur Reform der Arbeitsförderung werden von der IG Metall grundsätzlich begrüßt. Es gebe positive Ansätze, die das Arbeitsförderungsrecht verbessern, sagte das für Sozialpolitik zuständige IG Metall-Vorstandsmitglied Horst Schmitthenner am Donnerstag in Frankfurt. Neben den positiven Ansätzen gebe es allerdings Klärungsbedarf in drei Punkten, die auch das Bündnis für Arbeit berührten. Der Gewerkschafter kritisierte, dass die Regierungskoalition die Leiharbeit ausweiten will, indem die Schutzvorschrift der Entleihzeit von bisher einem Jahr aufgehoben werden soll. Rund zwei Drittel aller Leiharbeitnehmer schieden nach höchstens drei Monaten wieder aus den Leihunternehmen aus. Ferner blieben nach wie vor Bedenken der Gewerkschaften, dass Leiharbeit zu Lohndumping führen und die Belegschaften spalten könne. Bei allen Zweifeln der Eignung von Leiharbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument könne über eine Ausweitung der Überlassungsdauer nur dann nachgedacht werden, wenn tariflich entlohnt werde, bzw. die Entlohnungsbedingungen des entleihenden Unternehmens auch für Leiharbeitnehmer gelten.

Die IG Metall fürchtet zudem, dass die geplanten ergänzenden gesetzlichen Klarstellungen der Sperrzeitregelungen zu weiteren Sanktionsverschärfungen für Arbeitslose führen. Schärfere Sanktionen für Arbeitslose lehne die IG Metall generell ab, sagte Schmitthenner. Die bisher gültigen abgestuften Sanktionen aus Sperrzeiten und Säumniszeiten gegenüber Erwerbslosen seien völlig ausreichend.

Kritisch bewertet die IG Metall auch das geplante Recht betroffener Arbeitslosen, vom Arbeitsamt eine Betreuung durch Dritte für die Vermittlung verlangen zu können. Die Vermittlungsaufgabe bleibe eine Kernaufgabe der Arbeitsämter, sagte Schmitthenner. Werde diese durch die Arbeitsämter nicht bewältigt, dann müsse über interne organisatorische Maßnahmen der Arbeitsämter zur besseren Vermittlung diskutiert werden und auch über zusätzliches Personal.

Die jetzt vorgelegten Eckpunkte zur Reform der Arbeitsförderung berühren nach Ansicht der IG Metall Vereinbarungen, die im Bündnis für Arbeit von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Bundesregierung diskutiert bzw. getroffen wurden. "Es ist problematisch für die Gewerkschaften, aber auch für alle anderen Bündnispartner, wenn im Rahmen des Bündnisses unter Einschluss der Regierungsvertreter Vereinbarungen getroffen werden, die dann durch die Regierungsfraktionen wieder in Frage gestellt werden", erklärte Schmitthenner.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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