Pressemitteilung |

EU: Schutz von Schweinen in intensiven Haltungssystemen

(Bonn) – Die EU-Kommission hat am 16.01.2001 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (91/630/EWG) vorgelegt. Ziel ist es, die geltenden Vorschriften den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten anzupassen. U.a. sieht der Vorschlag ein Verbot der Einzelbuchten für tragenden Sauen und der Anbindehaltung, mehr Lebensraum für Sauen und Jungsauen, sowie einen ständigen Zugang für Sauen zu Wühlmaterial vor. Für Absetzferkel, Mastschweine und Zuchtläufer wird gefordert, mindestens ein Drittel der Gesamtbodenfläche planbefestigt auszuführen. Haltungssysteme für trockengestellte, trächtige Sauen und Jungsauen müssen, zusätzlich zum Kotplatz und etwaigen Freßständen oder –boxen, eine gemeinsame Liegefläche umfassen. Außerdem wird eine bessere Schulung der in den Betrieben arbeitenden Personen in Tierschutzfragen gefordert.

Die neuen Regelungen sollen 2012 in Kraft treten, wobei einige Schlüsselbestimmungen für neue Haltungssysteme bereits ab dem 01.01.2002 gelten.

Landwirte, die in die Verbesserung des Tierschutzes investieren, sollen finanziell unterstützt werden.

Der Vorschlag steht im Internet zur Verfügung unter http://europa.eu.int/eurlex/de/com/pdf/
2001/com2001_0020de01.pdf .

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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