Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Die Generation der Erben naht / Steuereinsparungen durch gezielte Vorsorge

(Bonn) - Was sich eine Generation schwer erarbeitet hat, rieselt nun auf die andere nieder - die Generation der Erben naht. Über fünfzig kriegsfreie Jahre und das deutsche Wirtschaftswunder haben dafür gesorgt, dass sowohl die Unternehmen der freien Wirtschaft als auch die privaten Haushalte über immer größer werdende Vermögenswerte verfügen. Allein in den nächsten zehn Jahren sind rd. 2,6 Billionen Mark zu vererben, Tendenz weiter steigend. Auch der Staat verdient daran kräftig mit. Die Erbschaftswelle spült dem Fiskus jedes Jahr rd. 5,8 Milliarden Mark in die Kassen. Durch die geplante Bewertungsänderung für Immobilien sollen noch einmal 2 Milliarden Mark hinzukommen.

"Die Hälfte aller anfallenden Steuern ließen sich jedoch einsparen", meint Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.. Bei rechtzeitiger Planung und umsichtiger Vorsorge könnte ein Großteil der Steuerlast ganz öder teilweise vermieden werden. Ein großer Fehler sei es, sich bei Ehegatten zunächst gegenseitig und danach die Kinder zu Schlusserben einzusetzen. Steuerliche Folge: Der Staat hält gleich zweimal die Hand für das gleiche Vermögen auf. Steuerlich besser: Die Kinder werden gleich zu Erben eingesetzt und der überlebende Ehegatte erhält das Nießbrauchsrecht am Nachlass. Steuereinsparungen bis zu 70 Prozent sind dadurch möglich.

Auch die Zusammensetzung des Vermögens entscheide über die Höhe der Erbschaftsteuer. Grundsätzlich gilt: Immobilien zu vererben ist z. Zt. noch steuerlich günstiger als Bargeld, insbesondere, wenn entferntere Verwandte erben. Ein Beispiel: Ein kinderloser, verwitweter Erblasser hinterlässt seinem Patenkind (Neffe) ein Barvermögen von 600.000,00 Mark. Dafür muss dieser fast 128.000,00 DM Erbschaftsteuer hinblättern. Hinterlässt der Patenonkel dem Neffen dagegen ein Einfamilienhaus im gleichen Wert, wird bei einem etwa halbierten Erbschaftsteuerwert nur eine Erbschaftsteuer von 47.600,00 DM fällig, Ersparnis rd. 80.000,00 Mark. Aber auch wenn der Erbfall bereits eingetreten sei, sollte vorschnelles Handeln ohne vorherige steuerliche Beratung vermieden werden. Bisweilen lässt sich auch nach dem Tode noch Geld sparen. Hinterlässt z. B. der vorgenannte Erblasser seiner einzigen Schwester ein Zweifamilienhaus im Wert von rd. 1 Mio. Mark, so zahlt diese bei einem Erbschaftsteuerwert von rd. 600.000,00 Mark ebenfalls knapp 130.000,00 DM Steuern. Schlägt sie dagegen das Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbanfalls beim Nachlassgericht oder einem Notar aus und fällt das Erbe dadurch ihren drei Kindern aufgrund gesetzlicher Erbfolge an, zahlen diese aufgrund verringerter Steuerprogression und mehrfacher Ausnutzung der Freibeträge für das gleiche Haus nur insgesamt 91.800,00 DM Erbschaftsteuer, Ersparnis rd. 40.000,00 Mark.

Weitere Tipps und Hinweise zur Erbschaftsteuer sowie Testamentsmuster enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber "Sterben macht Erben" und "Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27, 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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