Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Die Bundesregierung ist mit den Änderungsvorschlägen zur Justizreform-ZPO auf dem richtigen Weg

(Berlin) - Das Präsidium des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat die Änderungsvorschläge der Bundesregierung bzw. der Regierungsfraktionen zum Entwurf der Änderungen der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsrechts beraten und ist befriedigt darüber, dass Anregungen, Bedenken und Forderungen des DAV von der Rechtspolitik wahrgenommen und schließlich auch teilweise berücksichtigt worden sind. Entsprechend der Forderungen des DAV soll nunmehr weiterhin auch im Berufungsverfahren eine Überprüfung der Tatsachenfeststellung möglich sein. Zudem soll in der Berufungsinstanz grundsätzlich ein Richterkollegium aus drei Richtern entscheiden. Nach wie vor lehnt der DAV eine Konzentration aller Berufungen bei den Oberlandesgerichten (OLG) ab. Daher stößt die in den Änderungsvorschlägen den Ländern nunmehr eingeräumte Experimentiermöglichkeit auf erhebliche Bedenken.

"Es ist gut, dass schließlich die Bedenken, Forderungen und Anregungen der Anwaltschaft doch Gehör gefunden und zu den jetzt vorliegenden Änderungen geführt haben", so Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Präsident des DAV. Nach wie vor seien die gewichtigen Argumente gegen eine Konzentration der Berufung bei den OLGs, wie Verstopfung der Berufungsinstanz, Kostenerhöhungen und weite Wege, nicht widerlegt worden. Dies seien Barrieren für den Zugang des Bürgers zum Recht.

Erfreulich ist, dass nach den Änderungsvorschlägen auch in der ersten Instanz beim Landgericht anstelle des Einzelrichters ein Richterkollegium die Sache an sich ziehen kann, wenn die Parteien durch übereinstimmenden Antrag wünschen. Sinnvoll scheint auch der Änderungsvorschlag, dass – wenn beide Parteien zustimmen - das Gericht per Videokonferenz verhandeln kann. Hiermit werde die Voraussetzung geschaffen, den Gerichtsprozess durch Einführung eines neuen Kommunikationsmittels zu modernisieren, so der DAV.

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