Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

Daten- und Verbraucherschutz im Fokus der alternativen TK-Anbieter

(Köln) - Was dem Kunden hilft und der TK-Wirtschaft gerecht wird: BUGLAS-Infothek am 30. Oktober in Düsseldorf bei JUCONOMY zeigte aktuelle Herausforderungen für Carrier auf

Daten- und Verbraucherschutz genießen in Deutschland einen hohen Stellenwert. Durch die dynamische Entwicklung auf dem Digitalmarkt werden die Herausforderungen für TK-Unternehmen auf diesem Gebiet immer komplexer. Im Spannungsbogen zwischen Schutzbedürfnissen, Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit müssen dazu pragmatische Lösungen gefunden werden. Über den Stand aktueller Gesetzgebungsverfahren im Daten- und Verbraucherschutz und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für TK-Anbieter informierte der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei JUCONOMY seine Mitgliedsunternehmen im Rahmen seiner Infotheken-Veranstaltungsreihe am 30. Oktober 2014 in Düsseldorf.

Marc Kamal, Rechtsreferent der NetCologne, stellte ausführlich den momentanen Entwurfsstand der Transparenzverordnung vor. Kunden sollen künftig einen klareren Zugang zu relevanten Anschlussinformationen haben und die ihnen tatsächlich bereitgestellten Bandbreiten überprüfen können. Die BUGLAS-Mitgliedsunternehmen unterstützen diese Anliegen von Bundesnetzagentur und Bundesregierung. Die Umsetzung der Transparenzverordnung werde in den TK-Unternehmen hohe Aufwendungen verursachen. Deshalb, so betonte Kamal, dürfe Regulierung das richtige Augenmaß nicht verlieren. Die Teilnehmer waren sich einig, dass der aktuelle Status der Transparenzverordnung, die im kommenden Jahr in Kraft treten dürfte, in dieser Hinsicht immer noch Verbesserungsbedarf aufweist. Als konkrete Beispiele wurden hierbei die Zugänglichkeit der Produktinformationsblätter, die weitreichenden Formatierungs- und Layoutvorgaben wie auch eine problematische Umsetzungsfrist genannt.

Dr. Peter Schmitz, Rechtsanwalt der renommierten TK-Kanzlei JUCONOMY, berichtete zum "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme", dem sogenannten IT-Sicherheitsgesetz. Aufgeschlüsselt auf Anbieter gemäß Telekommunikations- (TKG) und Telemediengesetz (TMG) stellte er klar, dass sich die Verpflichtungen zum Vorhalten von technischen Schutzmaßnahmen wie auch die Meldepflichten von Störungen und Beeinträchtigungen erweitern werden. Die hierzu ebenfalls im TKG und TMG geplanten Änderungen wurden von Schmitz detailliert dargestellt und als sich massiv in der Praxis auswirkend bewertet. Schmitz prognostiziert, dass die Unternehmen ihre Ressourcen für die Umsetzung deutlich ausbauen müssen. Eine Synopse der durch das IT-Sicherheitsgesetz geänderten Regelungen ist abrufbar auf der Homepage der Kanzlei.

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek (CDU/CSU) gewährte abschließend profunde Einblicke in den aktuellen Beratungsstand der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Er stellte fest, dass es einen krassen Widerspruch gebe zwischen Schutzanforderungen, die an den Staat und Unternehmen gerichtet seien, sowie dem privaten Umgang mit Daten. Zudem gebe es im internationalen Vergleich kein level playing field, da die hohen Datenschutzanforderungen in Deutschland eher ein Innovationshemmnis und dadurch ein Standortnachteil seien. Deshalb seien Nachverhandlungen notwendig. Auch nahm er die Bedenken der BUGLAS-Mitgliedsunternehmen auf, dass bei den anstehenden Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums zu Endgeräten und Netzabschlusspunkten die besonderen Anforderungen von Glasfasernetzen, die bis in die Gebäude und Haushalte reichen, berücksichtigt werden müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss - BUGLAS e.V Wolfgang Heer, Geschäftsführer Bahnhofstr. 11, 51143 Köln Telefon: (02203) 20210-0, Fax: (02203) 20210-88

(cl)

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